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Berechnung der Witwenrente: Anrechnung von eigenen Einkünften auf Witwen-/Witwerrente

Berechnung der Witwenrente: Anrechnung von eigenen Einkünften auf Witwen-/Witwerrente

Viele Ehe­paare wie­gen sich in fal­scher Sicher­heit bezüg­lich ihrer Ansprü­che auf Wit­wen- oder Wit­wer­rente im Falle des Todes eines der Betei­lig­ten (mit Beam­ten­pen­sio­nen ver­hält es sich ähnlich!).

Anspruch auf Wit­wen­rente: Details fin­den Sie unter der Web­site der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung, wenn Sie die­sen Link der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung ankli­cken. Nach­dem Ihr Anspruch, bzw. Nicht­an­spruch geklärt ist, möch­ten Sie wahr­schein­lich wis­sen, wie hoch die mög­li­che Zah­lung ist:

Höhe der Wit­wen­rente / Frei­be­trag / anre­chen­bare Ein­kom­men: Wer geglaubt hat, er oder sie bekäme auto­ma­tisch 55% der Rente des oder der Ver­stor­be­nen, wird hier eine böse Über­ra­schung erle­ben! Der monat­li­che Frei­be­trag liegt näm­lich ledig­lich bei (2016) monat­lich 771,40 € (Ost: 714,12 €) und prak­tisch jede Art von Ein­kom­men (auch eigene Ren­ten!) wer­den ange­rech­net! Auf die­sem Link der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung machen Sie sich schlau.

Berech­nung der Wit­wen­rente: Nach­dem Sie sich auf­grund der Tat­sa­chen (oben) wahr­schein­lich auf den Aller­wer­tes­ten gesetzt haben, wer­den Sie gerne berech­nen wol­len, was Ihrer Witwe, bzw. Wit­wer im Falle des Fal­les zusteht. Den bes­ten Wit­wen­ren­ten­rech­ner fin­den Sie unter www.baufinanzierungsrechner.eu/witwenrente. Geben Sie bei­spiels­weise Ihren eige­nen Ren­ten­an­spruch ein und den Ihres Part­ners und spie­len Sie so beide Fälle durch. Alter­na­tiv: wiki­pe­dia

Nach­dem Sie Ihre Ent­täu­schung durch­lebt haben, aber mit den Fak­ten eini­ger­ma­ßen ver­traut sind, ist es rat­sam, doch noch ein Gespräch mit einer Ren­ten­be­ra­tungs­stelle zu füh­ren. Diese gibt es bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung in allen grö­ße­ren Orten umsonst, oder, falls Sie die­sen mehr zutrauen, kos­ten­pflich­tig bei pri­va­ten Rentenberatern.

Sehr zu emp­feh­len, obwohl auf­grund der ver­schie­dens­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen etwas kom­pli­ziert, ist die Bro­schüre der DRV zum Thema: „„Hin­ter­blie­be­nen­rente – Hilfe in schwie­ri­gen Zei­ten“. Auch zum Herunterladen.

6 Gedanken zu „Berechnung der Witwenrente: Anrechnung von eigenen Einkünften auf Witwen-/Witwerrente“

  1. Mich demo­ti­viert die Wit­wen­rente total. Nach dem Tod mei­nes Man­nes war ich geschockt, wie wenig es nur ist, wir hat­ten uns nie damit beschäf­tigt, mit Mitte 40 denkt man noch nicht ans Sterben!
    Mein Arbeit­ge­ber freut sich immer wie­der, wenn ich ihm sage, dass ich keine Gehalts­er­hö­hung haben möchte, denn sie wird mir an der Wit­wen­rente ja wie­der abge­zo­gen. Bekomme ich 100 Euro mehr Gehalt, so redu­ziert sich die Wit­wen­rente um 80 Euro, mein Gesamt­ein­kom­men ver­än­dert sich also kaum.
    Auch das Finanz­amt freut sich über die Wit­wen­rente, 2 volle Monats­ren­ten kann ich näm­lich jedes Jahr dort­hin über­wei­sen.… Würde ich das glei­che als Mini­job dazu­ver­die­nen, könnte ich das Geld behal­ten! 400 Euro Rente muss ich ver­steu­ern, 400 Euro Mini­job muss nicht ver­steu­ert werden!
    Auch über­lege ich, mein Haus zu ver­kau­fen, denn auch die Miet­ein­nah­men wer­den gekürzt.
    Den sozia­len Abstieg durch das feh­lende Gehalt mei­nes Man­nes kann diese Wit­wen­rente in keins­ter Weise aus­glei­chen und der Frei­be­trag ist lächer­lich rea­li­täts­fern gering.
    Und warum bie­tet der Staat diese Mög­lich­keit der Ver­sor­gung, wenn er dann doch alles dran­setzt um die Wit­wen­rente anschlie­ßend wie­der zu schmälern????
    Es ist also egal, was ich tue: ent­we­der wird mein Gehalt weni­ger und die Wit­wen­rente mehr, oder mein Gehalt wird mehr und die Wit­wen­rente wird ent­spre­chend gekürzt.… mein Net­to­ge­samt­ein­kom­men ändert sich nicht, zum Glück nicht nega­tiv, aber eben auch nicht nach oben, da kann ich stram­peln wie ich will und das demotiviert.

    Ant­wort von Herb Stumpf:
    Siehe dazu den Kom­men­tar von S. Hofmann.

  2. Es ist doch ent­täu­schend, wenn Frauen oder Män­ner, denen es finan­zi­ell bis dahin gut ging, bei ein­tre­ten­dem Todes­fall eines Ehe­gat­ten plötz­lich über sehr viel weni­ger Geld ver­fü­gen. Im Beson­de­ren ist dies bedenk­lich, wenn die Ehe­paare ein Haus errich­tet oder eine andere grö­ßere Inves­ti­tion getä­tigt haben. Gerade auch vor dem Hin­ter­grund, dass ggf. beide Ehe­gat­ten flei­ßig und hart gear­bei­tet haben, ist dies eine Unver­schämt­heit. Wahr­schein­lich ist Bar­bara P. eine Beam­tin und hat sel­ber kaum etwas ein­ge­zahlt, erhält aber die fet­teste Pen­sion. Auf die sol­che Leute mei­ner Mei­nung nach kei­nen Anspruch haben. Bei Beam­ten kür­zen, wäre das sinn­vollste, was unser Staat tun könnte!!!

  3. Es ist schon trau­rig. Da bekommt der Mann eine Rente von netto 1350 €.
    Er stirbt und die Ehe­frau bekommt 55 %. Miete bleibt gleich, Strom auch.
    Auto wer eins besitzt, hat die sel­ben Kos­ten an Vers.-Summe, Haft­pflicht und Benzinkosten.
    1. Fazit: in den meis­ten Fäl­len muss sich die Witwe eine klei­nere bil­li­ge­rer Woh­nung nehmen.
    Da ent­ste­hen aber wie­der entspr. Umzugs­kos­ten. Aber damit nicht genug.
    Die Frau ver­dient auch noch selbst. Liegt knapp über dem Zuver­dienst. Also noch­ma­li­ger Abzug.
    Obwohl die Frau ja selbst in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zahlt. Der Mann auch. Es wird von Alters-
    armut gespro­chen. Warum wird dann der Frei­be­trag nicht höher gesetzt? Dann wird von einer Min­dest­rente gespro­chen. Hört sich gut an. Aber wer erreicht mit gering­fü­gi­ger Beschäftigung ,
    45 Jahre und hat auch dann noch pri­vat vorgesorgt?
    Dage­gen bekom­men Poli­ti­ker teil­weise 2 Ren­ten. Abge­ord­ne­ten­rente + Ministerrente.
    Wie immer: Der kleine flei­ßige Mann ist der Dumme und zahlt für den soge­nann­ten Sozialstaat.
    Dafür hat man sein gan­zes Leben flei­ßig gear­bei­tet um als Rent­ner sich ein­schrän­ken zu müssen.
    Haupt­sachte unsere Poli­ti­ker kön­nen auf ihrem Label den Ruhe­stand genie­ßen. Pfui Deibel

  4. bar­bara p. macht eine der typi­schen Milch­mäd­chen­rech­nun­gen auf. Es geht nicht darum, dass der/dem Hin­ter­blie­be­nen die bloße Exis­tenz gesi­chert wird. Waren beide Ehe­paare beschäf­tigt, so haben sie auch beide aus dem gemein­sa­men Ein­kom­men in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt und zwar in der Höhe, als wären sie jeder für sich ledig gewe­sen. Also steht ihnen als Hin­ter­blie­be­nen aus dem, was ihnen vor­her vom Gesamt­ein­kom­men von der Ren­ten­kasse abge­zo­gen wurde, auch eine ent­spre­chende Rente zu. D. h. die tat­säch­lich gezahlte Hin­ter­blie­be­nen­rente ist gegen­über der Höhe des Ein­ge­zahl­ten bereits gekürzt. Dies ist die soziale Kom­po­nente, die einst voll­be­schäf­tigt Ver­si­cherte im Alter zuguns­ten der Ver­si­cher­ten­ge­mein­schaft bei­tra­gen. Was übrig bleibt, soll den einst erreich­ten Lebens­stan­dard in etwa sichern.

  5. Es ist schon sehr merk­wür­dig, dass beim klei­nen Mann bzw. Frau eine Ober­grenze greift, wäh­rend bei Poli­ti­kern und Abge­ord­ne­ten aus dem vol­len geschöpft wird.
    Der Schwin­del wird immer grö­ßer, es braucht sich kein Mensch mehr wun­dern, dass die Wahl­be­tei­li­gung lau­fend abnimmt.
    Wich­tig ist, dass etwas Gesetz ist, dann ist der gesunde Men­schen­ver­stand voll­kom­men unwichtig.
    Armes Deutsch­land wo trif­test du hin ?
    Viel­leicht in Rich­tung Ara­bi­scher Frühling !

  6. Warum sollte man bei der Berech­nung der Wit­wen­rente eine Ent­täu­schung erle­ben? Die ist doch über­aus großzügig.
    Da bekommt eine erwerbs­tä­tige Frau mit einem Net­to­ein­kom­men von 1260 Euro aus der Rente ihres Man­nes (1.600 Euro) noch eine Wit­wen­rente von 743 Euro, nur ca. 200 wer­den ange­rech­net. Sie ver­fügt somit über 2 Drit­tel des vor­he­ri­gen gemein­sa­men Ein­kom­mens. Das ist weit mehr als zu ihrer Absi­che­rung nötig wäre. (sogar wenn sie 4.000 Euro brutto ver­die­nen würde, erhielte sie noch fast 300 Euro Witwenrente).
    Man muss das ein­mal in Bezie­hung dazu set­zen, dass die durch­schnitt­lich gezahlte Rente nur ca. 800 Euro beträgt. Auch sollte man beden­ken, dass Ehe­paare in der gesetz­li­chen Rente im Gegen­satz zur Pri­va­ten für diese Absi­che­rung nicht mehr Bei­trag zah­len als Ledige.
    Als Frauen frü­her wegen Kin­der­er­zie­hung den Beruf auf­ga­ben und die Hin­ter­blie­be­nen­rente die eigene ersetzte, war das in Ord­nung. Aber heute arbei­ten fast immer beide Part­ner und 3 Jahre Aus­fall pro Kind ersetzt die Ren­ten­ver­si­che­rung schon. Da ist ein Modell, das auf eine regel­rechte Dop­pel­ver­sor­gung Ver­hei­ra­te­ter hin­aus­läuft, nicht mehr ver­tret­bar. Schon jetzt ent­fällt über 20 Pro­zent der Ren­ten­zah­lun­gen auf Hinterbliebene.
    Mei­nes Erach­tens muss dem geän­der­ten Erwerbs­ver­hal­ten Rech­nung getra­gen wer­den und eige­nes Ein­kom­men erheb­lich stär­ker als bis­her ange­rech­net wer­den, sonst wird das ein Spreng­satz für die Finan­zen der Ren­ten­ver­si­che­rung, zumal jetzt auch beide Part­ner Anspruch haben. Am bes­ten wäre die Umstel­lung auf ein Ren­ten­split­ting, wonach jeder Part­ner Anspruch auf die Hälfte der gemein­sam erwor­be­nen Ren­ten­an­sprü­che hat. Oder für den Hin­ter­blie­be­nen­an­spruch müsste ein ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tisch kor­rekt berech­ne­ter Bei­trags­zu­schlag gezahlt werden.

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