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Flexi-Rente ab 1. Juli 2017 und Hinzuverdienst bei Frührente

Flexi-Rente ab 1. Juli 2017 und Hinzuverdienst bei Frührente

  • Rente

Zum 1. Juli 2017 gibt es fol­gende Ver­bes­se­run­gen für Früh­rent­ner (ab 63):

  • Die Grenze für den Hin­zu­ver­dienst von 450 € pro Monat, die bis zu 14 mal pro Jahr gilt, wird nun auf Jah­res­ver­dienst (= 6.300 € / Jahr) umge­legt; quasi einem Frei­be­trag entsprechend.
  • Anstelle von fes­ten Kür­zun­gen der Rente in 1/3‑Schritten, falls diese 450 € über­schrit­ten wer­den, gilt jetzt die Regel, dass vom dar­über hin­aus­ge­hen­den Hin­zu­ver­dienst 40% ange­rech­net und diese auf 12 Monate ver­teilt wer­den. Die­ser Betrag wird von der Rente abge­zo­gen. Bis­her galt die Regel: 1 Euro über den erlaub­ten Hin­zu­ver­dienst und 1/3 der Rente war weg. 
  • Abschläge auf­grund von Früh­rente (= 0,3% Abschlag pro Monat vor­ge­zo­gene Rente) kann man durch Ein­mal-Zah­lun­gen aus­glei­chen. Siehe dazu sepa­ra­ten Beitrag.

 

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