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Neue Rente mit 63 nach 45 Berufsjahren möglicherweise verfassungswidrig

Neue Rente mit 63 nach 45 Berufsjahren möglicherweise verfassungswidrig

  • Rente

Die „Aus­nahme von der Aus­nahme“ im neuen Gesetz für die vor­ge­zo­ge­nen Rente nach 45 Jah­ren ver­stößt mög­li­cher­weise gegen das Grund­ge­setz – nach einem Gut­ach­ten des Bun­des­tags. Und zwar geht es um die  Auf­lö­sung des Arbeits­ver­hält­nis­ses in den letz­ten 2 Jah­ren vor Ren­ten­be­ginn ent­we­der auf­grund einer betriebs­be­ding­ten Kün­di­gung oder durch Insol­venz, bzw. durch voll­stän­dige Geschäfts­auf­gabe des Arbeit­ge­bers. Im letz­te­rem Fall (Insol­venz) wird die Arbeits­lo­sig­keit zu den 45 Jah­ren ange­rech­net, im ers­ten Fall – nach der­zei­ti­ger Rege­lung – nicht. Lesen Sie bitte selbst hier in der SZ vom 9. Juli 2014. 

Bemer­kung: In jedem Minis­te­rium sit­zen, wie man weiß, Unmen­gen von ver­be­am­te­ten und damit ordent­lich bezahl­ten Juris­ten. So auch im Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rium der Frau Nah­les. Warum, so stellt sich die Frage, fällt die­sen Damen und Her­ren ein der­ar­ti­ger Wider­spruch nicht selbst auf. Mit eini­ger Sicher­heit darf man behaup­ten, falls es um ihre üppige Beam­ten­pen­sion ginge, wür­den sie sehr wohl und äußerst genau hinschauen!

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