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Rentenpunkte wegen Versorgungsausgleich nach Scheidung zurückholen bei Tod von 1. Ehepartner

Rentenpunkte wegen Versorgungsausgleich nach Scheidung zurückholen bei Tod von 1. Ehepartner

Wer Ren­ten­punkte auf­grund einer Schei­dung abge­ben musste, kann diese auf­grund neuer Gesetze (z. B. Müt­ter­rente), sowie neuer Gerichts­ur­teile zurück­ho­len, falls die Per­son, an die diese Ren­ten­punkte abge­tre­ten wur­den, ver­stor­ben ist. Damit ist auch eine Erhö­hung der Wit­wen­rente (0der ‑pen­sion) an einen mög­li­chen zwei­ten Ehe­part­ner gegeben! 

Genaue Bei­spiele fin­den Sie in Heft 4/2018 von Rente & Co. Zu bestel­len über abo.plus@bayard-media.de oder Tele­fon: 0781 – 6 39 46 61.  Für Betrof­fene loh­nen sich die 4,50 €!

Diese und andere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auf den Semi­na­ren von 50PlusConsulting

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