gelten auch für Rentner. Für Alleinstehende betragen diese im Jahr 2022 für ein Einkommen (z. B. Rente) 9.984 Euro und für Verheiratete das Doppelte, also 19.968 Euro. Wer darüber liegt und über mehrere Einkommensarten verfügt, muss – wie bisher auch, als Nichtrentner – eine Steuererklärung abgeben. Wer dauerhaft darunter liegt, kann sich davon beim zuständigen Finanzamt befreien lassen.
N.B.: Dieser Freibetrag ist bisher jährlich (nach oben) angepasst worden.