Als Rentner in die gesetzliche KV und 90% Regel für die 2. Hälfte des Arbeitslebens
„Viele Kinder helfen viel„ und „Mit Nachwuchs ist es jetzt leichter in die günstige Krankenversicherung der Rentner zu kommen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 4. Dezember 2017. Dabei geht es darum, dass, wer 90% der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen KV war, dort bleiben kann und nur Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und… // Weiterlesen »