Ein Unternehmen, das in Deutschland einen Mitarbeiter entlassen will, bezahlt diesem im Durchschnitt 31 Monatsgehälter an Abfindungszahlungen. Dies ist viel im Vergleich zu anderen Ländern: In den USA rund 7 Monatsgehälter, in der Schweiz oder in Dänemark sogar nur 2 bis 3.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 25./26. Juli 2026 im Wirtschaftsteil (Kerstin Bund).
Dagegen will die Regierung Merz nun vorgehen. Ab einem Gehalt oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit rund 177.450 € brutto) soll ab dem 1. 1. 2027 ein erleichterte Auflösung des Arbeitsverhältnisses möglich werden. Die genaue Ausgestaltung bleibt noch abzuwarten.
Anmerkung: Die Abfindungszahlungen in Deutschland erscheinen hoch. Zu beachten ist allerdings, dass der Staat kräftig mit kassiert, denn falls die Auszahlung mit dem üblichen Jahresgehalt zusammenfällt, rutscht der Arbeitnehmer in aller Regel sofort in eine Steuerklasse von nahezu 50 %. Im Klartext: Fast die Hälfte kassiert der Staat. Und ist der betroffene Arbeitnehmer im Alter 50-plus, ist die Abfindungssumme häufig das letzte Gehalt, das er in seinem Leben erhält und muss für viele Jahre reichen; danach kommen Arbeitslosengeld und eventuell Grundsicherung.
Es wäre schön, wenn der Staat auch daran denkt und die Steuerlast diesbezüglich senkt! Wird er aber nicht tun.
