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Was bei der Aktivrente zu beachten ist:

Was bei der Aktivrente zu beachten ist:

Der steu­er­li­che Frei­be­trag von 2.000 € pro Monat gilt nur für Beschäf­tigte in nicht-selb­stän­di­ger Arbeit, die das Regel­al­ter für die Rente erreicht haben. Er gilt nicht für Selb­stän­dige, Frei­be­ruf­ler, gewer­be­trei­bende Land- und Forst­wirte, Beamte, und Minijobber. 

  • Bei­träge zur Kran­ken­kasse und Pfle­ge­ver­si­che­rung fal­len wei­ter­hin an, wobei der Arbeit­ge­ber wei­ter­hin die Hälfte bezahlt.
  • Bei­träge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung entfallen.
  • Der Frei­be­trag gilt monat­lich! Er kann nicht auf andere Monate über­tra­gen wer­den; d. h. ein Mal nicht genutzt: Futsch! Nicht ganz genutzt: Geht. 
  • Meh­rere Jobs kön­nen nicht zusam­men­ge­rech­net wer­den! Der steu­er­li­che Vor­teil muss einem ein­zi­gen Arbeit­ge­ber zuge­ord­net wer­den können. 
  • Fin­det das Finanz­amt spä­ter, dass die Vor­aus­set­zun­gen für die Aktiv­rente nicht erfüllt waren, kann der Frei­be­trag rück­wir­kend aberkannt werden. 

Und jetzt: „Viel Spaß bei der (Weiter)Arbeit!“

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