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Relevante Veränderungen für Rentner im Jahr 2024

Relevante Veränderungen für Rentner im Jahr 2024

  • Rente
  1. Der steu­er­li­che Grund­frei­be­trag steigt ab 1. Januar 2024 von jähr­lich 10.908 E auf 11.604 €. Gilt auch für Rent­ner; will heis­sen, Ehe­paare zah­len auf ihr GEMEINSAMES Ein­kom­men keine Steuer bis zu einem Betrag von 11.604 € x 2 = 23.208 €. Ach­tung: Die­ser Frei­be­trag gilt nur für Rent­ner, die ihren Wohn­sitz mehr­heit­lich im Inland haben.
  2. Der steu­er­pflich­tige Ren­ten­an­teil steigt von 83 % auf 84 %. Somit blei­ben für Neurent­ner 16% der Rente steu­er­frei. Ach­tung: Die­ser Anteil wird zum Ren­ten­be­ginn auf Dauer fest­ge­schrie­ben und nicht ange­passt! Die Bun­des­re­gie­rung plant (plant!) den steu­er­pflich­ti­gen Anteil der Rente für Neurent­ner rück­wir­kend von 2023 an nur noch in Schrit­ten von jeweils einem hal­ben Pro­zent­punkt pro Jahr zu erhö­hen; jedoch noch fehlt dies­be­züg­lich das ent­spre­chende Gesetz. 
  3. Hin­zu­ver­dienst: Sie kön­nen UNBEGRENZT hin­zu­ver­die­nen, d. h. ohne Aus­wir­kun­gen auf ihre Rente!  Für Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten gilt aller­dings ein Höchst­be­trag von 18.558,75 €!
  4. Das Ein­tritts­al­ter für die regu­läre Rente steigt auf 66 Jahre (= 1958 Gebo­rene). Ab 2031 gilt dann Alter 67.
  5. Für die gesetz­li­chen KV steigt der indi­vi­du­elle Zusatz­be­trag durch­schnitt­lich von 1,6 auf 1,7%.  
  6. Die Ren­ten in Ost und West stei­gen zum 1. Juli 2024 um 4,57%. 

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