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Voller Steuersatz für alle Rentenerhöhungen nach 2005

Voller Steuersatz für alle Rentenerhöhungen nach 2005

  • Rente

Mit dem Alters­ein­künf­te­ge­setz von 2005 wurde eine schritt­weise Besteue­rung der gesetz­li­chen Rente ein­ge­führt. Wer 2005 oder vor­her in Rente ging, des­sen Rente musste zu 50% bei der Ein­kom­mens­steuer mit erfasst wer­den. Bekannt­li­cher­weise steigt die­ser Satz jähr­lich um 2%. Wer also im Jahr 2009 in Rente geht, bei dem flie­ßen bereits 60% in den steu­er­pflich­ti­gen Anteil ein. Die­ser Satz wird lebens­lang festgeschrieben.

Was aller­dings rela­tiv unbe­kannt ist, ist die Tat­sa­che, dass laut die­sem Alters­ein­künf­te­ge­setz von 2005 die Ren­ten­er­hö­hun­gen nach 2005 nicht mit dem antei­li­gen (alte Ren­ten z. B. 50%), son­dern zu 100% in die Besteue­rung mit einfließen.Dies fiel etli­che Jahre nicht auf, weil es bis 2008 nur Null­run­den gab. 2008 und 2009 dage­gen gab es erst­ma­lig wie­der Erhö­hun­gen von 1,1% bzw. 2,2%. Über künf­tige Erhö­hun­gen darf aller­dings nur noch von Opti­mis­ten spe­ku­liert werden…

Bei­spiel: Lies­chen Mül­ler war 2005 in Rente gegan­gen. Jah­res­rente: 16.036 €. Davon waren 50% steu­er­pflich­tig. Die­ser steu­er­li­che Anteil gilt lebens­lang. Nach der Ren­ten­er­hö­hung von 2008 in Höhe von 1,1% oder jähr­lich 174€ betrug ihre Gesamt­rente nun­mehr 16.210€ p.a. Der Erhö­hungs­bve­trag von 174€ fließt mit 100% in das zu ver­steu­ernde Jah­res­ein­kom­men. Die Erhö­hung von 2009 analog.

Hat Lies­chen Mül­ler außer ihrer Rente keine ande­ren Ein­künfte, bleibt sie ins­ge­samt wei­ter­hin steu­er­frei. Kom­men jedoch andere Ein­künfte dazu, wie Betriebs­ren­ten, Kapi­tal­ein­künfte, Ein­nah­men aus Ver­mie­tung, etc. wird Lies­chen Mül­ler ent­spre­chende Bei­träge an den Fis­kus zah­len dürfen.

Faust­re­gel: Wer nur eine gesetz­li­che Rente von 1.500€ bezieht und sonst keine Ein­künfte bezieht, bleibt steu­er­frei. Für Ehe­paare gilt der dop­pelte Satz.

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