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Riester Rente: „Watsche aus Luxemburg“

Riester Rente: „Watsche aus Luxemburg“

  • Rente

unter die­ser Schlag­zeile ver­öf­fent­lichte die WIRTSCHAFTSWOCHE im Heft vom 14. 9. 2009 auf Seite 110 ein Gerichts­ur­teil vom EuGH, wonach 3 Vor­schrif­ten zur deut­schen Ries­ter-Rente für ungül­tig erklärt wurden.

  1. Somit müs­sen Rent­ner, die staat­li­che För­de­rung nicht zurück­zah­len, wenn sie ins Aus­land umzie­hen und in Deutsch­land ihre Rente nicht mehr versteuern.
  2. Als wei­te­rer Verst0ß gegen die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit wurde die bis dato gel­tende Regel befun­den, dass der Fis­kus die För­de­rung nur an Bür­ger zahle, die in Deutsch­land „unbe­schränkt steu­er­pflich­tig sind“. Damit haben auch Grenz­gän­ger, die im Aus­land besteu­ert wer­den, Anspruch auf eine Riester-Förderung.
  3. Zusätz­lich wurde die Regel bean­stan­det, nach der die För­de­rung für Haus­käu­fer („Wohn-Ries­ter“) nur für Käu­fer einer Wohn­im­mo­bi­lie in Deutsch­land gewährt wird. Nun­mehr „darf“ der Fis­kus Spa­rer, die im Aus­land eine der­ar­tige Immo­bi­lie kau­fen, ebenso bezuschussen.

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