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Finanzamt schreibt säumigen Rentnern

Finanzamt schreibt säumigen Rentnern

Ach­tung: Ab die­ser Woche star­ten die Finanz­äm­ter die letzte Runde blauer Briefe an Senio­ren, die ihre Steu­er­pflicht bis­her igno­riert haben – teil­weise aus Unwis­sen. Wer die unan­ge­nehme Tat­sa­che bis­her ver­drängt hat, sollte seine Ein­kom­men über­prü­fen und schleu­nigst aktiv wer­den. Denn sonst dro­hen Nach­zah­lun­gen, samt Straf­zins (pro Jahr + 6% auf die Steu­er­schuld) und im böses­ten Fall sogar Strafverfahren.

Steu­er­pflich­tig ist prak­tisch jede® Rentner(in) mit ver­schie­de­nen Ein­kom­mens­ar­ten, wie bei­spiels­weise einer zusätz­li­chen Betriebs- oder pri­va­ten Rente, Miet­ein­kom­men, Kapi­tal­ein­künf­ten, etc. Grund­sätz­lich sind alle gesetz­li­chen Ren­ten seit 2005 mit einem Anteil von 50% (auch Alt­ren­ten) steu­er­pflich­tig; Neu­ren­ten ab 2011 bereits mit 62% und pro Jahr­gang des „Neu­ren­ten­zu­gangs“ mit + 2% => 2012 also bereits mit 64%. Selbst­ver­ständ­lich gel­ten auch für Rent­ner die übli­chen Frei­be­träge (mind. 8.000€ p.a.) + Alters­frei­be­träge sowie abzugs­fä­hige Auf­wen­dun­gen (z. B. KV / PV / Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, etc) .

Tat­säch­lich steu­er­pflich­tig wer­den Sie als Rent­ner somit erst bei einem Ein­kom­men über min­des­tens 10.000€ pro Jahr. Wer dau­er­haft unter­halb der Steu­er­grenze liegt, kann sich auf Antrag beim Finanz­amt auch von der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung befreien lassen.

Ergän­zende Infor­ma­tion hier von GuterRat.de

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