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Rentner und Steuern

Rentner und Steuern

  • Rente

Vor weni­gen Tagen war in den Zei­tun­gen zu lesen, dass viele Rentner/innen mit Steu­er­nach­zah­lun­gen zu rech­nen haben, weil sie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zusätz­li­che Ein­künfte dem Finanz­amt ver­schwie­gen haben.

Bei den meis­ten Rentner/innen wird jedoch auch diese Speise nicht so heiß geges­sen wer­den, wie sie gekocht wurde. Fol­gende Hin­weise (auf Details kann an die­ser Stelle lei­der nicht ein­ge­gan­gen wer­den) soll­ten Beru­hi­gung schaffen:

Ers­tens: Wer als (Sin­gle) Rent­ner über ein Gesamt­ein­kom­men von grob 16.000 € nicht hin­aus kommt, zahlt keine Steu­ern. Für Ehe­paare gilt die dop­pelte Summe – also 32.000 € im Jahr. Damit bleibt das Gros der deut­schen Rentner/innen auch wei­ter­hin vom Finanz­amt ver­schont (zu den Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen unse­rer Rent­ner fin­den Sie wei­tere Infor­ma­tio­nen in mei­nem Ein­trag „Ren­ten­er­hö­hung zum 1. Juli 2009 (2)). Wer in diese Kate­go­rie fällt, kann sich vom Finanz­amt von der jähr­li­chen Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung befreien lassen.

Zwei­tens: Hier ein gro­bes Fall-Bei­spiel, wie bei Rent­nern die wich­tigs­ten Ein­kom­mens­ar­ten ver­steu­ert werden.

Gesetz­li­che Rente: Min­des­tens 50% (je nach Jahr des Ren­ten­be­ginns) der Rente fal­len in die steu­er­li­che Berech­nung. Für Rent­ner mit Ren­ten­be­ginn 2005 und davor sind 50% der ges. Rente steu­er­frei, 50% steu­er­pflich­tig. Wer 2009 in Rente geht, bei dem sind bereits 58% steu­er­pflich­tig und nur noch 42% steu­er­frei. Bei­spiel: (Ren­ten­be­ginn = 2009) / ges. Rente = 1.000 €/Monat oder 12.000 € p.a.. Damit fal­len 580€ / Monat in die steu­er­li­che Berech­nung oder 6.960 € p. a.. Dazu kommt eine Betriebs­rente von 500 € / Monat oder 6.000 € p.a.. Diese ist voll ver­steu­er­bar. Hinzu kommt eine pri­vate Rente von wei­te­ren 500 € oder 6.000 € p.a.. Bei die­ser Ren­ten­art wird nur der sog. Ertrags­an­teil ver­steu­ert, der ent­spre­chende Pro­zent­satz die­ses Ertrags­an­teils rich­tet sich nach dem Lebens­al­ter bei Ren­ten­be­ginn (65. Lebens­jahr = 18%). Bei 500 € und Ren­ten­be­ginn mit 65 wer­den also 18% von 500 € ver­steu­ert = 90 € (= 1.080 € p.a.). Zusätz­lich hat unser Bei­spiels­rent­ner ein Ein­kom­men aus Ver­mie­tung von wei­te­ren 600 € (= 7.200 € p.a.) und Kapi­tal­ein­künfte von  4.000 € im Jahr. Macht in Summe: 6.960 + 6.000 + 1.080 + 7.200 + 4.000 = 25.240 € im Jahr Gesamt­ein­kom­men. Ist unser Bei­spiels­rent­ner ver­hei­ra­tet, geht das Finanz­amt leer aus. Der Sin­gle-Rent­ner ver­fügt über ein Ein­kom­men das 16.000 € über­steigt und das Finanz­amt kas­siert entsprechend.

N.B.: Obi­ger Fall stellt ein Grob-Bei­spiel dar und soll nur einer ers­ten Infor­ma­tion die­nen. Details erfah­ren Sie bei Ihrem Steu­er­be­ra­ter, über mehr oder weni­ger leicht zu bedie­nende Steu­er­pro­gramme, im Inter­net und sogar Ihr Finanz­amt erteilt bereit­wil­lig (kos­ten­lose) Auskünfte.

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