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Alternative zur Umkehrhypothek zur Ergänzung der Rente

Alternative zur Umkehrhypothek zur Ergänzung der Rente

Am 23. Januar 2011 beschrie­ben wir die Vor­teile der Umkehr- oder Rück­wärts­hy­po­thek zur Auf­bes­se­rung des Alters­ein­kom­mens für Besit­zer von attrak­ti­ven, selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lien. Da der Anbie­ter­kreis in Deutsch­land (anders als in den USA oder im UK) noch rela­tiv beschränkt ist, haben wir uns nach einer Alter­na­tive umge­se­hen. Nach Rück­frage bei der Hypo­Ver­eins­bank bie­tet sich diese ein­fa­che Lösung:

Sie bestel­len eine ganz nor­male Hypo­thek auf ihren Besitz. Mindest­summe:  25.000 € und Min­dest­til­gung 1 % p. a., bei gän­gi­gem Immo­bi­li­en­zins (der­zeit ca. 4 %). Bei momen­tan güns­ti­gen Zins­satz  soll­ten Sie sinn­vol­ler­weise eine län­gere Lauf­zeit ver­ein­ba­ren. Offi­zi­ell ver­langt die Bank ein bestehen­des Alters­ein­kom­men, aus der Sie „diese Hypo­thek bedie­nen kön­nen“, also so um die 1.200 € im Monat. Dass Sie diese dann aus dem neuen Gesamt-Ein­kom­mens­mix bedie­nen, ist wohl Realität. 

Bei­spiel mit fol­gen­den Annahmen:

1. Der­zei­ti­ges Alters­ein­kom­men = 1.200€/Monat oder 14.400€ p. a.

2. Der­zei­ti­ges Lebens­al­ter = 75 Jahre (sta­tis­ti­sche Rest­le­bens­er­war­tung ca. 5 Jahre).

3. Neu auf­zu­neh­mende Hypo­thek = 25.000 € zur ergän­zen­den Alters­fi­nan­zie­rung für 5 Jahre (=> 5.000 € pro Jahr). Im ers­ten Jahr könn­ten Sie nach Ent­nahme von 5.000 € den Rest (= 20.000 €) als Fest­geld für ein Jahr anle­gen und diese Zin­sen im Fol­ge­jahr zusätz­lich ver­brau­chen. Im Jahr dar­auf ent­neh­men Sie wie­der 5.000 € und legen die ande­ren 15.000 € wie­der als Fest­geld an, u. s. w.. Mög­li­cher­weise bie­tet Ihnen ihre Bank auch jähr­li­che und klei­nere, gestaf­felte Hypo­the­ken an. 

Dar­aus: (Til­gung 1 % p. a.) = 250 € p. a. + (Zins =  4 % p. a.) = 1.000 € p. a.  => in Summe 1.250 € p. a. zurück an die Bank (1% Til­gung gehört jedoch Ihnen) und 3.750 € p. a. zur Auf­bes­se­rung der Rente (=> 312,50 € im Monat).

Vor- und Nach­teil: Auf den ers­ten Blick nicht das aller­beste Geschäft, aber falls Sie nicht alles ver­er­ben wol­len, ist es gut genug und hilft Ihnen „das Leben vor dem Tod“ noch etwas bes­ser zu gestal­ten. Die Erben (häu­fig ego­is­tisch aus­ge­prägt) wer­den nicht so ganz glück­lich sein, aber wahr­schein­lich glück­lich genug, denn nach Ihrem Able­ben wird die Immo­bi­lie nach wie vor ver­erbt – abzüg­lich die­ser Hypothek(en).

Anmer­kun­gen : Das „Ein­kom­men“ aus die­ser Hypo­thek ist natür­lich steu­er­frei. Das Ein­kom­men aus Fest­geld nicht (Frei­be­trag beachten!).

Diese Art der Finan­zie­rung ist nicht für zu junge Rentner/innen zu emp­feh­len, eher für eine „über­schau­bare Restlebenszeit“. 

Die Höhe der Hypo­thek kann deut­lich grö­ßer sein, falls Sie einen zusätz­li­che Bür­gen haben, bei­spiels­weise Ihre spä­te­ren Erben. 

Hin­weis: Las­sen Sie die­ses Grund­mo­dell im Bedarfs­fall von Ihrer eige­nen,   bzw. ver­schie­de­nen Ban­ken durch­rech­nen und indi­vi­du­elle Vor­schläge erstel­len (z. B. bezüg­lich Höhe der Hypo­thek, sowie des jähr­lich nicht bean­spruch­ten Fest­gelds). Es gibt sicher­lich bank­be­zo­ge­nen Spiel­raum für Krea­ti­vi­tät und Optimierung! 

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