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Meldung von Renteneinkünften durch die Deutsche Rentenversicherung an die Finanzämter

Meldung von Renteneinkünften durch die Deutsche Rentenversicherung an die Finanzämter

  • Rente

Frohe Bot­schaft für Rent­ner: Ab Okto­ber 2009 durch­käm­men die Com­pu­ter der Finanz­äm­ter alle Rent­ner­haus­halte, ob diese steu­er­pflich­tig sind, bzw. bis­her jähr­li­che Ein­kom­mens­steu­er­erklä­run­gen abge­ge­ben haben. Und die Ren­ten­trä­ger (pri­vate und auch die gesetz­li­che) schi­cken die ent­spre­chen­den Daten über Ein­künfte der Ruhe­ständ­ler bereits seit 2005 an die Zula­gen­stelle der Deut­schen Rentenversicherung.Diese gibt die Daten an die Finanz­äm­ter weiter.

Es wird geschätzt, dass dem­nächst etwa 3 Mil­lio­nen Rent­ner­haus­halte in Deutsch­land Post vom Finanz­amt erhal­ten und auf­ge­for­dert wer­den, Aus­künfte über ihre Ein­kom­men abzu­ge­ben (sprich: Einkommenssteuererklärung).

Wer als Rent­ner bereits erfasst und bekannt ist, weil er bis­her EkSt-Erklä­run­gen abge­ge­ben hat, muss mit kei­ner Post rech­nen. Wer weni­ger als ca. 1.500€ Rente erhält und sonst keine Ein­künfte hat, kann sich von die­ser Pflicht ent­bin­den las­sen (Ehe­paare dop­pelte Summe).

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