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Das Rentenreförmchen der Ampel-Koalition

Das Rentenreförmchen der Ampel-Koalition

Zur Absi­che­rung des Ren­ten­ni­veaus und der Ren­ten­fi­nan­zie­rung beschloss die Ampel am 5. März 2024 etwas, das sie tat­säch­lich eine „Reform des Ren­ten­sys­tems“ nennt. Das Ren­ten­ni­veau soll dem­nach bis Juli 2039 bei 48 % des Durch­schnitts­ein­kom­mens fest­ge­legt wer­den, der große Wurf soll sein, dass sich die Ren­ten­ver­si­che­rung zum Teil aus den Erträ­gen eines staat­lich ver­wal­te­ten Kapi­tal­fonds bezu­schusst – frei nach dem Modell der skan­di­na­vi­schen Ren­ten­ver­si­che­run­gen.  In die­sen sol­len erst­mals in die­sem Jahr 12 Mil­li­ar­den aus staat­li­chen Kre­di­ten (!) flie­ßen, bis 2036 soll er bis auf 200 Mil­li­ar­den Euro auf­ge­stockt wer­den – ob aus wei­te­ren Schul­den oder rea­len Steu­er­erträ­gen blieb außen vor! 

Auch der Wirt­schafts­weise Mar­tin Wer­ding hält diese Pläne für unzu­rei­chend; selbst die Regie­rung rechne nur mit bis zu 10 Mil­li­ar­den Erträ­gen aus dem Kapi­tal­markt, was bei einem Sys­tem mit Aus­ga­ben von bis zu 400 Mil­li­ar­den im Jahr ein ver­schwin­dend klei­ner Betrag sei und die Aus­ga­ben der DRV nur für etwa eine Woche abde­cke. Andere Exper­ten pro­gnos­ti­zie­ren not­wen­dige Bei­trags­er­hö­hun­gen von der­zeit 18,6 % auf etwa 23 %  wenn nicht noch andere Finanz­quel­len, sprich wei­ter stei­gende Bezu­schus­sun­gen über Steu­er­mit­tel, gefun­den werden. 

Die­ser Blog for­dert schon seit rund 20 Jah­ren eine echte Reform des Ren­ten­sys­tems in der Form, dass ALLE Arbeit­neh­mer und auch Selb­stän­dige in das Ren­ten­sys­tem ein­zah­len und dar­aus spä­ter den wesent­li­chen Teil ihres not­wen­di­gen Alters­ein­kom­mens erhal­ten. ALLE, das heisst auch Beamte, Selb­stän­dige, Frei­be­ruf­ler und Mit­glie­der soge­nann­ter Stan­des­kas­sen, die für Ärzte, Archi­tek­ten, Rechts­an­wälte, etc. exis­tie­ren. Zusätz­li­che Ren­ten könn­ten, wie bereits heute weit ver­brei­tet, über Betriebs­ren­ten­sys­teme (auch für Beamte!) und steu­er­be­güns­tigte pri­vate Ver­sor­gungs­in­sti­tu­tio­nen ange­spart wer­den. Eine Zusatz­ver­sor­gung für den öffent­li­chen Dienst exis­tiert bereits für ange­stellte Staats­die­ner – warum könnte man diese nicht auch auf Beamte und sogar Abge­ord­nete übertragen?

Dass es geht, haben die Schweiz und auch Öster­reich bereits in den Jah­ren 2004 und 2005 auf sehr ein­fa­che Art und Weise vor­ge­führt: Die exis­tie­ren­den Beam­ten behiel­ten ihre Zusa­gen, neue Beamte wur­den nicht mehr ernannt, es gibt seit­dem nur noch ange­stellte Staats­die­ner. Selbst in Deutsch­land war dies mög­lich: bei der Deut­schen Post und Tele­kom, bei der Bahn, und sogar bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit; nach dem sel­ben, äußerst ein­fa­chen Verfahren! 

Warum ist diese Vor­ge­hens­weise nicht wei­ter auf Deutsch­land und auf ALLE Bür­ger über­trag­bar? Ganz ein­fach: Weil die Betrof­fe­nen, nament­lich die zahl­rei­chen Beam­ten, die auch im Par­la­ment sit­zen, es nicht wol­len, son­dern lie­ber ihre Pri­vi­le­gien ver­tei­di­gen! Dass auch die Kom­mu­nen, die Län­der, der Bund, mit den Pen­si­ons­zah­lun­gen an Beamte heil­los über­for­dert sind, ist seit Jahr­zehn­ten bekannt, doch getan wird auch hier – NICHTS!

Warum sich die Bun­des­re­pu­blik nach dem chi­ne­si­schen Volks­kon­gress das zah­len­mä­ßig größte Par­la­ment der Welt (der­zeit 735 Man­date!) geneh­migt – und trotz­dem zu ech­ten Refor­men unfä­hig ist – wäre eine neues Thema. Doch wir hal­ten uns in die­sem Blog aus poli­ti­schen The­men wei­test­ge­hend her­aus; es sei denn, es betrifft das, was mit dem Ruhe­stand und der Alters­ver­sor­gung zusam­men­hängt, wie in die­sem Fall.

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