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Haben die Rentenerhöhungen die Inflation ausgeglichen und was ist zu erwarten

Haben die Rentenerhöhungen die Inflation ausgeglichen und was ist zu erwarten

  • Rente

Die Süd­deut­sche Zei­tung hat zu die­sem Thema bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) kon­kret nach­ge­fragt und dazu am 15. April 2024 unter dem Titel Was die Rente wirk­lich wert ist inter­es­sante Zah­len ver­öf­fent­licht. Als Basis gilt die sog. Brutto-Stan­dard­rente, die eine fik­tive Per­son erhält, die 45 Jahre lang den Durch­schnitts­ver­dienst (Wert für 2024: monat­lich 3.780 €  brutto) erhielt und ent­spre­chende Ren­ten­bei­träge in die DRV einzahlte: 

Die Ver­brau­cher­preise stie­gen zwi­schen dem Jahr 2000 und 2023 um sum­miert 54,6 % und diese Stan­dard­rente  um 51.4% – wobei sie sich für die Ost-Rent­ner um satte 74,0% erhöhte. Nach der Ren­ten­er­hö­hung zum 1. Juli 2024 wird sich dies Stan­dard­rente um 4,57 % auf 1.769,40 € Brutto (dann Ost/West gleich) erhö­hen. Der durch­schnitt­li­che Aus­zahl­be­trag (also Netto, nach Abzug KV und PV) für ALLE Rent­ner lag im Jahr 2022 (neuere Daten lie­gen noch nicht vor!) bei 1.054 €. Die­ser durch­schnitt­li­che Aus­zahl­be­trag bezieht sich auf die Summe aller Rent­ner, beinhal­tet also auch Mini-Ren­ten! Dazu ändert sich somit auch wie­der das Ver­hält­nis von Teue­rungs­rate und Ren­ten­er­hö­hun­gen: Die Teue­rungs­ra­ten zwi­schen dem Jahr 2000 und 2022 betrug 46 %, die Ren­ten­er­hö­hun­gen lagen mit 52%  über der  sum­mier­ten Infla­ti­ons­rate. Der durch­schnitt­li­che Aus­zahl­be­trag schlug also die Inflationssteigerungen. 

Geplant ist der­zeit, dass die Ren­ten bis zum Jahr 2037 um ins­ge­samt 43 % stei­gen, was einer jähr­li­chen Erhö­hung um 2,6% entspräche.

Bleibt an die­ser Stelle unser wie­der­hol­ter Hin­weis: Ein Rent­ner, mit 45 Jah­ren Durch­schnitts­ver­dienst und somit der „Stan­dard­rente“ (siehe oben) ist im Ver­gleich zu einem Beam­ten, der so gut wie nie 45 Jahre gear­bei­tet hat, aber immer eine satte Pen­sion erhält,  auf gut Deutsch „eine arme Sau“ – falls die­ser Rent­ner nicht noch zusätz­lich eine gute Betriebs­rente bekommt oder auf sons­tige Reser­ven zurück­grei­fen kann! Wie man diese Unge­rech­tig­keit been­den könnte – auch dar­über haben wir mehr­fach  geschrie­ben. Doch bis­her hat keine ein­zige Par­tei dies­be­züg­lich eine Ände­rung im Pro­gramm! Denn ruhig schläft der deut­sche Michel und seine Michaela ebenso. Und die gän­gi­gen Medien mei­den das Thema offen­sicht­lich bewusst. 

Bleibt noch wie und ab wel­cher Höhe die Ren­ten besteu­ert wer­den. Dies folgt im nächs­ten Bei­trag „Aktu­el­les zur Besteue­rung der gesetz­li­chen Rente“.  

 

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