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Aktuelles zur Besteuerung der gesetzlichen Rente

Aktuelles zur Besteuerung der gesetzlichen Rente

Gesetz­li­che Ren­ten wer­den seit dem Jahr 2005 besteu­ert. Für Ren­ten­be­zie­her ab 2005 oder davor gilt ein zu ver­steu­ern­der Anteil der Rente von 50%. Die­ser erhöht sich jähr­lich, bis zum Jahr 2060 auf 100%. Wer im Jahr 2023 erst­mals in Rente geht, hat inzwi­schen bereits einen Besteue­rungs­an­teil von 83%. Der pro­zen­tuale Besteue­rungs­an­teil wird fest­ge­schrie­ben und gilt jeweils lebens­lang. Alle zusätz­li­chen Ein­kom­men wie Betriebs­ren­ten, Miet­ein­künfte, Kapi­tal­ein­künfte, etc. unter­lie­gen – wie auch vor der Rente – aus­nahms­los der regu­lä­ren Besteue­rung. Die steu­er­li­chen Frei­be­träge gel­ten auch für Rent­ner; die­ser liegt z. B. für das Jahr 2024 bei 11.604 €. 

Die Süd­deut­sche Zei­tung ver­öf­fent­lichte am 15. April 2024 auf­grund die­ser unter­schied­li­chen Besteue­rungs­an­teile eine inter­es­sante Tabelle, aus der her­vor­geht bis zu wel­cher jähr­li­chen Brutto-Rente keine Steuer anfällt. Dem­nach wurde errechnet:

Wer seine Rente ab dem Jahr 2005 oder frü­her bezieht (Besteue­rungs­an­teil = 50%) , bei dem liegt im Jahr 2023 die höchste Jah­res­brut­to­rente die von der Steuer unbe­las­tet bleibt bei 19.030 €; dies ent­spricht einer Monats­brut­to­rente für das 1. Halb­jahr von 1.541 € und für das 2. Halb­jahr 1.631 €. 

Wer im Jahr 2023 in Rente ging (Besteue­rungs­an­teil = 83%) kann eine jähr­li­che Brutto-Rente von 15.244 € (ent­spricht Monats­brutto-Rente 1. Halb­jahr 1.234 € / 2. Halb­jahr 1.306 € ) bezie­hen. Der Ren­ten­frei­be­trag, also der nicht zu ver­steu­ernde Anteil der Rente, liegt somit für das Jahr 2023 bei nur noch (100% – 83%) = 17%. 

Anga­ben ohne Gewähr!

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