Zum Inhalt springen
Standard- und Basistarif für ältere Versicherte in der privaten Krankenkasse

Standard- und Basistarif für ältere Versicherte in der privaten Krankenkasse

Nament­lich für Pri­vat­ver­si­cherte wird es mit Ein­tritt der Rente teuer. Sie haben jedoch die Wahl, in den im Jahr 1994 ein­ge­führ­ten Stan­dard­ta­rif der pri­va­ten KV zu wech­seln. Vor­aus­set­zung: Sie müs­sen ent­we­der 65 Jahre alt sein oder 55 Jahre, wenn ihr Ein­kom­men p. a. unter der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze (2025 = 66.150 €) in der gesetz­li­chen KV liegt. Die Leis­tun­gen ent­spre­chen dann in etwa denen der gesetz­li­chen KV – auch bezüg­lich der Abrech­nung der Ärzte. 

Der Stan­dard­ta­rif kann aller­dings nur von Per­so­nen gewählt wer­den, wenn diese min­des­tens 10 Jahre pri­vat ver­si­chert sind und die pri­vate Voll­ver­si­che­rung vor dem 1. Januar 2009 abge­schlos­sen haben. Wer erst nach die­sem Stich­tag in die PVK gewech­selt ist, kann nur in einen bran­chen­ein­heit­li­chen Basis­ta­rif wech­seln. Der Höchst­bei­trag im Basis­ta­rif beträgt aller­dings 942,64 Euro pro Monat (2025). 

Bei Inter­esse wen­den sich bitte an ihre jewei­lige pri­vate KV.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert