Was bisher aus steuerlichen Gründen gängige, aber umstrittene Praxis war, ist nun durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Aktenzeichen IX R 1/09) sanktioniert. Hintergrund: Aufgrund der steuerlichen Progression sparen die meisten Empfänger einer Abfindung oder „Entlassungsentschädigung“ gutes Geld, wenn sie die Auszahlung auf 2 aufeinander folgende Kalenderjahre verteilen. Voraussetzung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich diesbezüglich einigen. Wer mehr zum Thema „Versteuerung von Abfindungen“ wissen will, klicke auf diesen Link von abfindungsinfo.de
Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal

Über die Verteilung der Abfindung wird mit dem Arbeitgeber vielfach gestritten. Auch mir ist das widerfahren. Man kann auch den gesamten Betrag steuerlich in das nächste Jahr verschieben, z.B Austritt 1.7, Auszahlung 1.2 Folgejahr.
Uns hat das Buch sehr viele Tipps gegeben und ermuntert, den Schritt freiwillig HP zu verlassen, zu gehen. Nun haben wir mehr Zeit für unsere Hobby (https://blog.morethancakes.de)