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Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal

Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal

Was bis­her aus steu­er­li­chen Grün­den gän­gige, aber umstrit­tene Pra­xis war, ist nun durch ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH Akten­zei­chen IX R 1/09) sank­tio­niert. Hin­ter­grund: Auf­grund der steu­er­li­chen Pro­gres­sion spa­ren die meis­ten Emp­fän­ger einer Abfin­dung oder „Ent­las­sungs­ent­schä­di­gung“ gutes Geld, wenn sie die Aus­zah­lung auf 2 auf­ein­an­der fol­gende Kalen­der­jahre ver­tei­len. Vor­aus­set­zung: Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber kön­nen sich dies­be­züg­lich eini­gen. Wer mehr zum Thema „Ver­steue­rung von Abfin­dun­gen“ wis­sen will, kli­cke auf die­sen Link von abfindungsinfo.de

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