Was bisher aus steuerlichen Gründen gängige, aber umstrittene Praxis war, ist nun durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH Aktenzeichen IX R 1/09) sanktioniert. Hintergrund: Aufgrund der steuerlichen Progression sparen die meisten Empfänger einer Abfindung oder „Entlassungsentschädigung“ gutes Geld, wenn sie die Auszahlung auf 2 aufeinander folgende Kalenderjahre verteilen. Voraussetzung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich diesbezüglich einigen. Wer mehr zum Thema „Versteuerung von Abfindungen“ wissen will, klicke auf diesen Link von abfindungsinfo.de
Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal
