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Mit 65+ muss nicht Schluss sein!

Mit 65+ muss nicht Schluss sein!

  • Rente

Ein Arbeits­ver­hält­nis konnte schon bis­her im beid­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men über das fünf­und­sech­zigste Lebens­jahr (der­zeit noch 65 + 3 Monate) hin­aus ver­län­gert wer­den. Aller­dings war die Mög­lich­keit einen bestehen­den Arbeits­ver­trag fort­zu­füh­ren bis­lang für Arbeit­ge­ber nicht attrak­tiv, da die­ser unbe­fris­tet und mit vol­lem Kün­di­gungs­schutz wei­ter gelau­fen war. Zusam­men mit dem Ren­ten­pa­ket vom 1. Juli 2014 trat jedoch eine bis­her weit­ge­hend unbe­kannte neue Rege­lung in Kraft, nach der Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer noch vor dem eigent­li­chen Ren­ten­be­ginn (ab 65+) sogar mehr­fach eine befris­tete Beschäf­ti­gung ver­ein­ba­ren kön­nen (Quelle: SZ  vom 16. 12. 2014).

Ein spä­te­rer Ren­ten­be­ginn wirkt sich zusätz­lich posi­tiv auf die Ren­ten­höhe aus: Wer­den bei vor­zei­ti­gem Ren­ten­be­ginn 0,3% der erreich­ten Ren­ten­summe abge­zo­gen, erhält der „Spät­rent­ner“ für jeden Monat, die er/sie die Rente spä­ter in Anspruch nimmt, eine Erhö­hung um 0,5%, damit 6% hoch­ge­rech­net auf ein Jahr. Nicht ganz unat­trak­tiv für die­je­ni­gen, denen ihr Job Spaß macht oder die – bei­spiels­weise auf­grund einer Schei­dung – redu­zierte Ren­ten­an­sprü­che haben!

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