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Arbeiten bis 67 und die Realität

Arbeiten bis 67 und die Realität

Inzwi­schen wird von gewis­sen Über­flie­gern, wie u. a. der Deut­schen Bun­des­bank und vom Pro­fes­sor Raschel­hös­chen, von der Rente ab 69 und sogar noch spä­ter gere­det. Wer die Arbeit­neh­mer ab 60 und dar­über jedoch beschäf­ti­gen will, fällt kei­nem die­ser Geis­ter ein. Ist die trau­rige Regel doch immer noch so, dass vie­len Arbeits­su­chen­den im Alter von 45 und dar­un­ter gesagt wird, dass sie für die­sen und jenen Job bereits zu alt sind… Und die, die tat­säch­lich län­ger arbei­ten wol­len oder aus finan­zi­el­len Grün­den müss­ten, tun sich hart.

Hier nun die Rea­li­tät (aus Süd­deut­sche Zei­tung 8./9. August 2009, Seite 7) eines Ober­staats­an­walts aus Hes­sen, der über das 65. Lebens­jahr hin­aus arbei­ten wollte und gegen die auto­ma­ti­sche Pen­sio­nie­rung mit 65 beim hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richt geklagt hatte. Die Rich­ter erklär­ten in einer Eil­ent­schei­dung die hes­si­sche Alters­gren­zen­reg­lung für Beamte für unwirk­sam. Sie ver­stöße gegen euro­päi­sches Gemein­schafts­recht und sei „eine unmit­tel­bare Dis­kri­mi­nie­rung wegen des Alters“.

Fall Nr. 2: Dr. Hans Meier (Name auf Wunsch des Betrof­fe­nen geän­dert) , gelern­ter Phy­si­ker aus Bre­men und beschäf­tigt in einer Firma im Rüs­tungs­be­reich, sollte mit 65 in Rente gehen. Auf­grund lau­fen­der Pro­jekte wurde sein Arbeits­ver­trag zunächst auf beid­sei­ti­gen Wunsch um ein Jahr ver­län­gert. Als es um eine noch­ma­lige Ver­län­ge­rung ging, sperrte sich dage­gen die IG- Metall. Meier musste schließ­lich mit 66 in Rente gehen. Übri­gens: Seine Rente hatte sich in dem Jahr um 5 % erhöht, denn wer über 65 hin­aus arbei­tet, des­sen Rente steigt pro Jahr um 5%.

Hin­weis: Es gibt Men­schen, die gerne län­ger arbei­ten möch­ten, weil ihnen ihr Job Spaß macht. Wie man sieht, ist dies jedoch nicht so ein­fach, wie die Poli­ti­ker glau­ben. Sie haben ja auch noch kein Gesetz gemacht,  das besagt, dass Men­schen über die Alters­grenze von 65 hin­aus beschäf­tigt wer­den müs­sen, falls diese dies wol­len. Bis­her gibt es nur die Ent­schei­dung und das Gesetz, ab wann man (in Schrit­ten) die Rente erst ab 67 erhält. Im Prin­zip ein Schild­bür­ger­streich – par­don: ein Schildpoli­ti­kerstreich!

Falls Ihnen ähn­li­che Fälle bekannt sind, schrei­ben Sie bitte hierzu einen Kom­men­tar – zur spä­te­ren Wei­ter­gabe an das zustän­dige Ministerium. 

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