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Neue Rentenzeitrechnung ab Jahrgang 1947. Es geht los!

Neue Rentenzeitrechnung ab Jahrgang 1947. Es geht los!

  • Rente

Wer ab 1. Januar 1947 gebo­ren ist, für den/die beginnt am 1. 1. 2012 eine neue Ren­ten­zeit­rech­nung: Schluss mit Regel­rente ab 65! Jeder Jahr­gang ab 1947 bis Jahr­gang 1958 hat jeweils ein Monat län­ger zu arbei­ten (Jahr­gänge 1959 bis 1964 jeweils 2 Monate län­ger), bis die Regel­rente ansteht. End­ziel: Rente ab 67 und dies ab Jahr­gang 1964.

Den­noch gibt es Aus­nah­men:

  • Wer 45 Jahre War­te­zeit (= Jahre mit Pflicht­bei­trä­gen + Aus­fall­zei­ten wie Wehr- und Zivil­dienst, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten, etc.) zusam­men bringt, darf als „beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­ter“ auch zukünf­tig mit 65, und dies ohne Abschläge, in Rente gehen.
  • Rente wegen Erwerbs­min­de­rung. Nicht mehr ganz leicht zu erhal­ten! Details erfah­ren Sie in allen Bera­tungs­stel­len der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV).
  • Vor­ge­zo­gene Rente für lang­jäh­rig Ver­si­cherte: Will heis­sen, wer 35 Jahre Ver­si­che­rungs- und War­te­zei­ten vor­wei­sen kann, kann nach wie vor mit 63 Jah­ren in Rente gehen, mit Abschlä­gen von 0,3% pro Monat der vor­ge­zo­ge­nen Rente. Macht für Jahr­gang 1947 bei Ren­ten­be­ginn mit 63: 2 Jahre + 1 Monat = 25 Monate x 0,3% = Ren­ten­ab­schlag von 7,5%. Umge­rech­net auf eine Brut­to­rente von 1.000 Euro ist dies 75 Euro – auf Lebens­zeit! Den­noch: Wer es sich leis­ten kann, sollte dies durch­aus in Erwä­gung zie­hen (siehe Arti­kel unten).
  • Rente wegen Arbeits­lo­sig­keit oder Alters­teil­zeit: Mög­lich ab 63 – jedoch mit Abzü­gen wie für „vor­ge­zo­gene Rente“ s. o. Diese gibt es aller­dings nur noch bis ein­schließ­lich Geburts­jahr­gang 1951. Danach ent­fällt sie (siehe auch Ren­ten­be­ra­tung-aktu­ell).

=> Genauere Bedin­gun­gen bitte erfra­gen bei der DRV oder diese Infor­ma­tion der DRV Olden­burg auf die­sem Link.

=> Zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen in „Wenn das Wochen­ende 7 Tage hat - Berufs­ende – Rente – Älter­wer­den… und alles, was Sie dazu wis­sen soll­ten“ ab Seite 45.

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