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Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal

Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal

Was bis­her aus steu­er­li­chen Grün­den gän­gige, aber umstrit­tene Pra­xis war, ist nun durch ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH Akten­zei­chen IX R 1/09) sank­tio­niert. Hin­ter­grund: Auf­grund der steu­er­li­chen Pro­gres­sion spa­ren die meis­ten Emp­fän­ger einer Abfin­dung oder „Ent­las­sungs­ent­schä­di­gung“ gutes Geld, wenn sie die Aus­zah­lung auf 2 auf­ein­an­der fol­gende Kalen­der­jahre ver­tei­len. Vor­aus­set­zung: Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber kön­nen sich dies­be­züg­lich eini­gen. Wer mehr zum Thema „Ver­steue­rung von Abfin­dun­gen“ wis­sen will, kli­cke auf die­sen Link von abfindungsinfo.de

2 Gedanken zu „Abfindung versteuern: Auszahlung verteilt auf 2 Jahre legal“

  1. Ja, es ist ein in ganz Deutsch­land sehr beach­te­tes Grund­satz­ur­teil, dass für viele Steu­er­zah­ler inter­es­sant sein könnte.
    Kern­pro­blem: wenn man seine Abfin­dung (z.B. zu glei­chen Tei­len) auf zwei Kalen­der­jahre ver­teilt aus­zah­len läßt, darf man bei der Besteue­rung die Fünf­tel­re­ge­lung NICHT mehr anwenden.
    Die Fünf­te­lungs­re­gel ist jedoch heute die ein­zige Mög­lich­keit, bei der Ver­steue­rung der Abfin­dung noch ein paar Euro ein­zu­spa­ren. (www.steuer-abfindung.de)
    Des­we­gen muss eine mög­li­che „Ver­tei­lung auf zwei Kalen­der­jahre“ mit sehr spit­zem Blei­stift gerech­net werden.

  2. Über die Ver­tei­lung der Abfin­dung wird mit dem Arbeit­ge­ber viel­fach gestrit­ten. Auch mir ist das wider­fah­ren. Man kann auch den gesam­ten Betrag steu­er­lich in das nächste Jahr ver­schie­ben, z.B Aus­tritt 1.7, Aus­zah­lung 1.2 Folgejahr.

    Uns hat das Buch sehr viele Tipps gege­ben und ermun­tert, den Schritt frei­wil­lig HP zu ver­las­sen, zu gehen. Nun haben wir mehr Zeit für unsere Hobby (https://blog.morethancakes.de)

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