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Abfindung steuerfrei in Altersvorsorge investieren

Abfindung steuerfrei in Altersvorsorge investieren

  • Rente

Wenn Sie seit Jah­res­be­ginn 2018 eine Abfin­dung erhal­ten, kön­nen Sie das Geld steu­er­frei in eine betrieb­li­che Alters­vor­sorge inves­tie­ren. Dabei gilt zu beachten: 

Für jedes Jahr der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit kön­nen maxi­mal 4 % der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze (2018 = 78.000 €) ein­ge­zahlt wer­den – macht pro Jahr also 3.120 € – ergibt bei­spiels­weise bei 15 Jah­ren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit somit 46.800 €. Aller­dings muss die dar­aus resul­tie­rende spä­tere Betriebs­rente ver­steu­ert (und ver­si­chert) wer­den. Der Steu­er­satz ist in aller Regel im Alter jedoch nied­ri­ger als in der akti­ven Berufs­zeit. Ob Sie aller­dings eine/n eventuelle/n Witwe/r mit­ver­si­chern ist zu über­le­gen, weil es die Rente in jedem Fall (auch bei glei­chem Alter) deut­lich min­dert (siehe zum Thema auch Arti­kel unten). 

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