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Doppelte KV-Beiträge auf Betriebsrente

Doppelte KV-Beiträge auf Betriebsrente

Am 8. Dezem­ber 2018 (s. wei­ter unten) beschrie­ben wir noch die Hoff­nung, dass die seit 2004 gel­tende Rege­lung, wonach auf Direkt­ver­si­che­run­gen und Betriebs­ren­ten sowohl der Arbeit­neh­mer- als auch Arbeit­ge­ber­an­teil erho­ben wird – also knapp 16% – gekippt wird (dazu kommt noch der Bei­trag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung von gut 3 %. In Summe also rund 19 %). Dies gilt für alle Ver­si­cher­ten in den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen; Pri­vat­ver­si­cherte sind aus­sen vor. Inzwi­schen hat Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) sehr deut­lich gemacht, dass er dies­be­züg­lich aus Steu­er­mit­teln kein Geld bei­steu­ern wird und dass die Kran­ken­kas­sen auf den dadurch her­bei­ge­führ­ten Aus­fall von knapp 3 Mil­li­ar­den Euro nicht ver­zich­ten könn­ten. Es wird also bei der bis­he­ri­gen unso­zia­len Rege­lung bleiben!

Selbst für den Fall, dass es doch noch zu einer Rege­lung käme, wird befürch­tet, dass es eine sog. Stich­tags­re­ge­lung geben wird; will heis­sen, dass die­je­ni­gen, die bereits eine Betriebs­rente oder Direkt­ver­si­che­rung aus­be­zahlt bekom­men, wei­ter­hin die vol­len Bei­träge über­wei­sen müs­sen und somit nur Neur­ent­ner ab Ende 2019 oder gar 2020 davon pro­fi­tie­ren würden. 

Betrof­fen sind alle Rent­ner, die eine betrieb­li­che Alters­rente erhal­ten, ohne dass sie dafür eigene Bei­träge abge­führt haben, als auch alle Per­so­nen, die z. B. über eine Gehalts­um­wand­lung in eine Direkt­ver­si­che­rung, Pen­si­ons­kasse, dgl., über den Arbeit­ge­ber ein­be­zahlt haben. Davon betrof­fen ist auch die Zusatz­ver­sor­gung für den öffent­li­chen Dienst (VBL). 

Wer eige­nes Geld in eine Betriebs­rente abführt ist auf­grund die­ses hohen Abzugs gut bera­ten, mit spit­zen Stift nach­zu­rech­nen, ob mög­li­che Steu­er­vor­teile in der akti­ven Zeit des Berufs­le­ben diese spä­te­ren Abzüge von knapp 20% aus­glei­chen. Das Ansin­nen ver­schie­de­ner Bun­des­re­gie­run­gen seit 2004, die betrieb­li­che Rente zu för­dern, ist damit so ziem­lich ad absur­dum geführt! Denn wer 90 % der zwei­ten Hälfte sei­nes Berufs­le­ben gesetz­lich ver­si­chert war, zahlt keine KV- und PV-Bei­träge z. B . auf Ein­künfte aus Mie­ten, Kapi­tal­erträge und auch  pri­vate Ren­ten. Es gibt für jün­gere Leute also durch­wegs Alter­na­ti­ven das Geld fürs Alter anzu­le­gen. Jedoch – wenn es den Politiker/innen gefällt, dann ist auch diese Mög­lich­keit weg! In Zei­ten mit knap­pe­ren Kas­sen war davon schon mal die Rede. Hin­weis: Drum prüfe wer zur Wahl­urne geht…

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