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Freibetrag bei Betriebsrenten für Krankenkassenbeiträge ab 1. 1. 2020

Freibetrag bei Betriebsrenten für Krankenkassenbeiträge ab 1. 1. 2020

Bis­lang wer­den Betriebs­ren­ten für gesetz­lich Ver­si­cherte mit dem vol­len Bei­trag zur Kran­ken­kasse belangt. Dies sind der­zeit je nach Kasse knapp 16 % (zusätz­lich Bei­trag zur Pfle­ge­ver­si­che­rung: 3,05% / Kin­der­lose 3,3%). 

Davon aus­ge­hend, dass der Gesetz­ent­wurf den Bun­des­tag pas­siert, gibt es ab 1. Januar 2020 für ALLE Bezie­her von Betriebs­ren­ten einen FREIBETRAG, der nicht mit der Abgabe zur KV belas­tet wird in Höhe von 159,25 € / Monat oder 1.911 € p. a. Für die Bei­träge zur Pfle­ge­ver­si­che­rung gilt die alte Rege­lung – vol­ler Abzug ab dem ers­ten Euro Betriebs­rente! Pri­vat­ver­si­cherte sind von die­ser Neu­re­ge­lung nicht betrof­fen, sie zah­len Bei­träge wie bis­her. Hoch­ge­rech­net ergibt diese Neu­re­ge­lung für Per­so­nen mit einer Betriebs­rente von > 155,75 € eine Erleich­te­rung von brutto ca. 360 € p.a.  (abzüg­lich per­sön­li­cher Steuersatz). 

Die FREIGRENZE für Klein-Betriebs­ren­ten bis zu der KEINE Bei­träge zur KV und auch Pfle­ge­ver­si­che­rung abge­zo­gen wer­den in Höhe von 155,75 €/Monat (= 1.869 € p. a.) bleibt erhal­ten. Siehe auch Mit­tei­lung des Gesundheitsministeriums.

Anmer­kung: Die zahl­rei­chen Kla­gen Betrof­fe­ner wur­den vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt schon vor­her abge­wie­sen. Die jet­zige Erleich­te­rung kann als ein klei­nes poli­ti­sches Ent­ge­gen­kom­men gese­hen wer­den, mehr aber auch nicht!

Hin­weis: Mehr dazu und ande­ren wich­ti­gen The­men erfah­ren Sie bei den Semi­na­ren von 50PlusConsulting.de 

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