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Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 erhöht

Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 erhöht

  • Rente

Mel­dung von unse­rem Steuerberater:

Für Alters­voll­rent­ner, die die Regel­al­ters­grenze noch nicht erreicht haben, gilt eine Hin­zu­ver­dienst­grenze von 6.300 € pro Kalenderjahr.

Mit dem Sozi­al­schutz-Paket hat der Gesetz­ge­ber die Hin­zu­ver­dienst­grenze vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 auf 44.590 € hoch­ge­setzt. Jah­res­ein­künfte bis zu die­ser Höhe füh­ren somit nicht zu einer Kür­zung einer vor­ge­zo­ge­nen Alters­rente. Diese Anhe­bung gilt für Neu- und Bestands­rent­ner. Keine Ände­rung gibt es hin­ge­gen bei den Hin­zu­ver­dienst­re­ge­lun­gen für Ren­ten wegen ver­min­der­ter Erwerbs­fä­hig­keit und bei der Anrech­nung von Ein­kom­men auf die Hinterbliebenenrente. 

Ohne Gewähr (bitte mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter überprüfen)!

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