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Schwerbehinderte und Erwerbsunfähige

Schwerbehinderte und Erwerbsunfähige

  • Rente
Da hier große Ver­wir­rung herrscht, anbei ein Ver­such zur Klärung:
  • Den Grad für eine Schwer­be­hin­de­rung erreicht man rela­tiv schnell. Als Bei­spiele seien die bei Frauen, bzw. bei Män­nern häu­figs­ten Krebs­ar­ten genannt: Brust­krebs und Ent­fer­nung einer Brust gibt bereits 30%, beide Brüste 40%. Pro­stata-Tumor mit Ent­fer­nung (Gra­ding 1) gibt 50%, Gra­ding 2 (mit Ent­fer­nung) 50 – 80%; Pro­stata-Tumor ohne Ent­fer­nung (z. B. Bestrah­lung) 50%. Damit ist man aber in aller Regel immer noch arbeits­fä­hig. Die Stun­den­zahl der Arbeits­fä­hig­keit wird indi­vi­du­ell, nach Beschäf­ti­gungs­art und Krank­heit fest­ge­legt; diese kann 3 Stun­den, 6 Stun­den oder auch Voll­zeit betra­gen. Was bei einem Schwer­be­hin­de­rungs­grad von min­des­tens 50% (und höher) bleibt, ist die Her­ab­set­zung des Regel­al­ters für die Rente um 2 Jahre (auf Antrag bei der DRV). 
  • Die Rente wegen Erwerbs­un­fä­hig­keit ist schwie­ri­ger zu errei­chen: Der Betrof­fene muss wäh­rend der letz­ten 5 Jahre lücken­los bei der DRV ver­si­chert gewe­sen sein (davon 3 Jahre pflicht­ver­si­chert) und die Erwerbs­fä­hig­keit muss auf weni­ger als 3 Stun­den täg­lich ein­ge­stuft wer­den. Die Erwerbs­fä­hig­keit kann als „vor­über­ge­hend“ gel­ten, mit ent­spre­chen­den Nach­un­ter­su­chun­gen und der Mög­lich­keit der Aus­set­zung. Die Höhe der Rente rich­tet sich nach den per­sön­li­chen Ren­ten-Ent­geld­punk­ten; diese wer­den mit dem Ren­ten­art­fak­tor und dem aktu­el­len Ren­ten­wert mul­ti­pli­ziert. N.B.: Üppig ist auch diese Rente in Deutsch­land bestimmt nicht!

Bera­tung bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) drin­gend empfohlen!

Mehr dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html 

Hin­weis: Diese und viele andere wich­tige Infor­ma­tio­nen erfah­ren Sie auf den Semi­na­ren von 50PlusConsulting.de

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