Zum Inhalt springen
Möglichkeit der Nachzahlung in die gesetzliche Rentenkasse

Möglichkeit der Nachzahlung in die gesetzliche Rentenkasse

  • Rente

In drei Fäl­len gibt es die Mög­lich­keit einer aus­ser­or­dent­li­chen Nach­zah­lung in die Ren­ten­kasse, um die Ent­gelt­punkte und damit die Ren­ten­höhe posi­tiv zu beein­flus­sen. Für wei­tere Infor­ma­tio­nen kli­cken Sie dies­be­züg­lich auf den Link der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Den beson­de­ren Fall, die Ren­ten­min­de­rung wegen Früh­pen­sio­nie­rung aus­zu­glei­chen, grei­fen wir hier auf. Wie man inzwi­schen weiss, kos­tet jeder Monat der Inan­spruch­nahme einer vor­zei­ti­gen Rente (also vor Ren­ten­be­ginn zum Regel­al­ter von 65 +x  Monate) 0,3% der bis dahin erwor­be­nen Ren­ten­höhe. Um die­sen Ver­lust aus­zu­glei­chen, kann man bei­spiels­weise eine Abfin­dung zu einer ein­ma­li­gen Ein­zah­lung sinn­voll ver­wen­den; siehe dazu die­sen Link der DRV und FOCUS Online vom 17. Januar 2014.

Die Quint­essenz: Mit einer Nach­zah­lung von 6.271,08 € im Jahr 2014 kau­fen Sie sich einen (1) Ent­gelt­punkt, der wie­derum eine Ren­ten­höhe von 28,14 € / Monat bringt (plus künf­tige Ren­ten­er­hö­hun­gen) – und dies ein Leben lang. Kein schlech­tes Geschäft, wenn ein drei­und­sech­zig­jäh­ri­ger davon aus­geht, dass er/sie noch 20 Jahre lebt und die Witwe davon auch noch pro­fi­tie­ren kann! Lesen Sie mehr dazu bei FOCUS Online und rech­nen Sie nach. Im Ver­gleich zu Zah­lun­gen in eine pri­vate Ren­ten­ver­si­che­rung schnei­det die gesetz­li­che RV hier jeden­falls deut­lich bes­ser ab – wenn Sie diese Mög­lich­keit in Anspruch neh­men können!

Ergän­zung: Zum Thema Abfin­dung fin­den Sie eine inter­es­sante Zusam­men­fas­sung bei www.anwaltsarbeitsrecht.com

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert