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Flexirente: Abschläge bei Frührente und Abschläge ausgleichen

Flexirente: Abschläge bei Frührente und Abschläge ausgleichen

  • Rente

Am 2. Juni 2017 haben wir die Fle­xi­rente beschrie­ben. Was es kos­tet, die Abschläge bei einer Früh­rente aus­zu­glei­chen, erfah­ren Sie hier. Zugrunde liegt eine Berech­nung des Finanz­ma­the­ma­ti­kers Wer­ner Siepe, ver­öf­fent­licht in der SZ vom 30./31. März 2019:

  •  Bei­spiel:
  • Zu erwar­tende Brut­to­rente bei Regel­al­ter = 1.000 € im Monat 
  • Wer 1 Jahr frü­her in Rente geht erhält einen Abschlag von 36 €/Monat und müsste, um die­sen aus­zu­glei­chen, 8.436 € ein­ma­lig an Aus­gleichs­zah­lung an die DRV zahlen.
  • Wer 2 Jahre frü­her geht: Abschlag = 72 € und Aus­gleichs­zah­lung = 17.527 € 
  • 3 Jahre frü­her: Abschlag = 108 € / Monat und Aus­gleichs­zah­lung = 27.351 €.

Sie kön­nen nun Ihre ent­spre­chen­den Daten selbst errech­nen, indem Sie Ihre zu erwar­tende Rente in hun­der­ter Schrit­ten (z. B. 1.100 Rente) nach oben oder nach unten set­zen und dazu in ana­lo­gen Bruch­tei­len die Abschläge bz. Ausgleichszahlungen.

Erneu­tes Beispiel:

  • Rente 1.500 € => Abschlag 1 Jahr vor­zei­tige Rente (36 € x 1,5)  = 54 €  / Aus­gleichs­zah­lung (8.436 € x 1,5) = 12.654 €.
  • Ana­log: Vor­zei­tige Rente 2 Jahre und 3 Jahre, mit Wer­ten von oben.

Lohnt sich das Ganze? Im Bei­trag vom 2. Juni 2017 wie­sen wir schon dar­auf hin:

  • Vor­teile:
  • Mög­li­cher­weise kann zumin­dest ein Teil der Aus­gleichs­zah­lung von der Steuer abge­setzt werden. 
  • Die Ren­dite ist der­zeit deut­lich bes­ser (ca. 3 %) als bei einer pri­va­ten Rentenversicherung.
  • Sie sind bei jeder Ren­ten­er­hö­hung voll mit dabei.
  • Ihre mög­li­chen Wai­sen und auch ein/e Witwe/r kann davon pro­fi­tie­ren, falls Sie mit­tels eige­nem Ein­kom­men die Frei­be­träge nicht deut­lich über­steigt (siehe dazu unser Berech­nungs­bei­spiel zur Wit­wen­rente). 
  • Nach­teile:
  • Sie soll­ten noch etwa 20 Jahre leben, damit Sie die Aus­gleichs­zah­lung „ein­ge­holt“ haben.
  • Das Geld ist sofort und unwie­der­bring­lich futsch, auch wenn Sie vor­her ster­ben; (den­ken Sie aber an die Witwe).
  • Fazit:  Wenn Sie Geld übrig haben (z. B. aus einer Abfin­dung oder aus einer Lebens­ver­si­che­rung) und Sie keine bes­sere Alter­na­tive haben, dann ist dies eine durch­wegs zu emp­feh­lende Möglichkeit. 

(N. B.: Alle Anga­ben ohne Gewähr!)

Hin­weis: Dies und mehr erfah­ren Sie in unse­ren Semi­na­renWenn das Wochen­ende 7 Tage hat – Vor­be­rei­tung auf den Ruhe­stand“ oder auch nach­zu­le­sen in dem Buch „Wenn das Wochen­ende 7 Tage hat“ von Herb Stumpf.

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