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Rente mit 63 ohne Abschläge

Rente mit 63 ohne Abschläge

  • Rente

Noch steht sie nur auf dem Papier des Koali­ti­ons­ver­trags der Groko. Kom­men soll sie zum 1. Juli 2014. Wie sie aus­sieht und was genau drin sein wird, ist noch unklar. Von was man der­zeit aus­geht ist folgendes:

  • Wer 45 Bei­trags­jahre hat, kann frü­hes­tens mit 63 ohne die der­zei­ti­gen Abschläge bei Früh­rente von 0,3% pro Monat in vor­ge­zo­gene Rente (=Früh­rente) gehen.
  • Bei­trags­jahre sind nicht gleich Ver­si­che­rungs­jahre! Ver­si­che­rungs­jahre beinhal­ten auch War­te­zei­ten, wie Arbeits­lo­sig­keit oder Stu­di­en­zei­ten (max. 4 Jahre). Stu­di­en­zei­ten mit Abschluss zäh­len zu den Ver­si­che­rungs­jah­ren, aber nicht zu Bei­trags­zei­ten. Arbeits­lo­sig­keit dage­gen wird bis­her voll gezählt.
  • Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit könn­ten (man beachte das Kon­junk­tiv!) bis  max. 5 Jahre zu den Bei­trags­zei­ten gerech­net wer­den. Die­ser Pas­sus könnte jedoch noch kip­pen! Denn: Es wird befürch­tet, dass ein guter Teil der infrage kom­men­den Berech­tig­ten die letz­ten 2 Jahre sich arbeits­los mel­det und damit fak­tisch mit bereits 61 aus dem Berufs­le­ben aus­schei­det. Dage­gen wird momen­tan noch schwer argu­men­tiert. Hartz IV-Zei­ten zäh­len nicht!
  • Erzie­hungs­zei­ten sol­len für Müt­ter / Väter auch ange­rech­net wer­den. Von Stu­di­en­zei­ten, die bis­her als War­te­zei­ten gerech­net wer­den, steht nir­gendwo etwas.
  • Völ­lig unbe­ant­wor­tet bleibt bis­her die Frage des erlaub­ten Zuver­diensts. Früh­rent­ner dür­fen bis­lang ledig­lich 450€ im Monat dazu­ver­die­nen. Erst wer die Regel­s­al­ters­rente (mit 65+) bezieht, darf unbe­grenzt dazuverdienen. 
  • Und jetzt der Ham­mer: Die abschlags­freie Rente mit 63 kommt in vol­lem Umfang nur für sol­che Arbeit­neh­mer in Frage, die 45 Bei­trags­jahre vor­wei­sen kön­nen und vor dem 1. Januar 1953 gebo­ren sind. Alle Jün­ge­ren müs­sen Abstri­che hin­neh­men bis zum Geburts­jahr­gang 1964, für den die Alters­grenze wie­der bei 65 Lebens­jah­ren liegt (auch hier nur dann, wenn sie 45 Jahre in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben). Quelle: Nürn­ber­ger Nach­rich­ten vom 17. 1. 2014

Zu beach­ten: Wer diese Art der Früh­rente wäh­len wird oder wäh­len könnte, sollte wis­sen, dass er oder sie trotz­dem eine redu­zierte Rente erhal­ten wird und nicht die Höhe der Rente, die in der Pro­gnose der Ren­ten­ver­si­che­rung als Regel­s­al­ters­rente ange­ge­ben wird (= Rente mit 65+), son­dern nur die Summe, die den ange­spar­ten Ent­gelt­punk­ten mit Alter 63 ent­spricht! Nach­dem die gesetz­li­che Rente in der Regel eh schon mick­rig aus­fällt, wird man genau rech­nen müs­sen, ob man/frau es sich leis­ten kann.

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