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Grundrentenzuschlag

Grundrentenzuschlag

Seit Februar die­sen Jah­res wer­den alle Bestands­ren­ten seit Ren­ten­be­ginn 1992 von der DRV für alle 26 Mil­lio­nen Rent­ner über­prüft. Ein Antrag dies­be­züg­lich muss nicht gestellt wer­den! Bescheide, falls zutref­fend, wer­den dann auto­ma­tisch zuge­stellt. Ein Zuschlag wird rück­wir­kend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt. 

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