Namentlich für Privatversicherte wird es mit Eintritt der Rente teuer. Sie haben jedoch die Wahl, in den im Jahr 1994 eingeführten Standardtarif der privaten KV zu wechseln. Voraussetzung: Sie müssen entweder 65 Jahre alt sein oder 55 Jahre, wenn ihr Einkommen p. a. unter der Beitragsbemessungsgrenze (2025 = 66.150 €) in der gesetzlichen KV liegt. Die Leistungen entsprechen dann in etwa denen der gesetzlichen KV – auch bezüglich der Abrechnung der Ärzte.
Der Standardtarif kann allerdings nur von Personen gewählt werden, wenn diese mindestens 10 Jahre privat versichert sind und die private Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben. Wer erst nach diesem Stichtag in die PVK gewechselt ist, kann nur in einen brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Der Höchstbeitrag im Basistarif beträgt allerdings 942,64 Euro pro Monat (2025).
Bei Interesse wenden sich bitte an ihre jeweilige private KV.