Zum Inhalt springen
Erhöhung Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2011

Erhöhung Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2011

Nicht nur die pri­va­ten KV´s lan­gen zum 1. Januar 2011 in die Taschen ihrer Ver­si­cher­ten, son­dern auch die gesetz­li­chen KV‘s. Falls es Ihnen ent­gan­gen ist – am 12. Novem­ber einigte sich die Koali­tion auf eine Erhö­hung der Bei­träge von der­zeit 14,9% auf 15,5%. Der Arbeit­ge­ber­an­teil wird dabei von 7 auf 7,3% erhöht, aber auf Dauer fest­ge­schrie­ben. Der Ver­si­cherte – auch der Rent­ner (!) – bezahlt damit 8,2%. Damit kommt auf eine („gute“) Rente in Höhe von 1.000 € ein zusätz­li­cher Abzug von 0,3% oder 3 € im Monat.

Und falls dann tat­säch­lich zum 1. Juli 2011 eine Ren­ten­er­hö­hung von 1,1% oder sogar 1,9% kommt, dann wären das 11 € bzw. 19 € – und von denen gehen die 3 € wie­der weg. Blei­ben also 8 € oder im bes­ten Fall 16 € von der Ren­ten­er­hö­hung. Wenn nicht noch andere Erhö­hun­gen kom­men… => und auf die kön­nen Sie sich ver­las­sen. Die Infla­ti­ons­rate wäre da ja auch noch, von etwa 2%. Das wären um die 20 €. Wird also Plus-Minus Null auf­ge­hen, bzw. minus-Null. => Wie­der ein­mal Gür­tel enger schnal­len, was die Rent­ner betrifft!

Übri­gens: Bei Betriebs­pen­sio­nen zah­len Sie die Erhö­hung voll, also + 0,6%. Falls Sie eine (hohe) Betriebs­pen­sion von 1.000€ haben, sind dies genau 6 €, die ab Januar dann im Porte­mon­naie fehlen.

Wer pri­vat ver­si­chert ist, kann die­sen Arti­kel igno­rie­ren, der lese wei­ter unten. Ihn trifft die volle Härte der im letz­ten Arti­kel genann­ten Erhöhungen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert