Zum Inhalt springen
Rentenreform aber wie

Rentenreform aber wie

  • Rente

Ergän­zend zum Arti­kel vom 25. 8. 2010 (RENTENDISKUSSION bei Maisch­ber­ger) sei hier ein Lösungs­vor­schlag für eine faire Ren­ten­re­form gemacht:

Nach Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts (Desta­tis) gibt es in Deutsch­land etwa 23 Mil­lio­nen Rent­ner. Die Aus­ga­ben der Ren­ten­ver­si­che­rung belau­fen sich auf etwa 260 Mil­li­ar­den €. Erhiel­ten alle Rent­ner eine Ein­heits­rente von 1.000 € / Monat, bzw. 12.000 € / Jahr, ergäbe dies Aus­ga­ben von 276 Milliarden €.

Das Loch in der Ren­ten­kasse könnte wie folgt gestopft werden:

  • Unge­fähr 80 Mil­li­ar­den könnte man in der Ren­ten­ver­si­che­rung sofort frei­set­zen, indem man diese von sämt­li­chen ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen befreit.
  • ALLE Arbeit­neh­mer zah­len in die Ren­ten­kasse ein (also auch Beamte, Poli­ti­ker, Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­dige, der­zei­tige Ver­si­cherte in stän­di­schen Ver­sor­gungs­kas­sen, wie Ärzte, Rechts­an­wälte, Archi­tek­ten, etc.).
  • Rent­ner, die nichts (z. B. Spät­aus­sied­ler) in diese Kasse ein­be­zahlt haben, müss­ten aus all­ge­mei­nen Steu­er­gel­dern (und nicht aus der Ren­ten­kasse) oder Zuschüsse an die gesetz­li­che Ren­ten­kasse bezahlt werden.
  • Ergän­zungs­leis­tun­gen für Nied­ri­grent­ner (bis zur gesetz­li­chen Grund­ver­sor­gung von etwa 700 €), die heute aus der Sozi­al­ver­si­che­rung kom­men, wer­den der Ren­ten­kasse zugeführt.

Für eine lang­jäh­rige Über­gangs­zeit, und um den Bestands­schutz für Ren­ten und Pen­sio­nen über 1.000 € zu wah­ren, wür­den diese bis zum Tod der Betref­fen­den und deren Wit­wen wei­ter­hin in vol­ler Höhe aus­be­zahlt (Anmer­kung: etwa 35 % der gesetz­li­chen Ren­ten für Män­ner lie­gen über 1.000 € / Monat und 6 % für Frauen).

Die Grund­rente (1.000 €,  infla­ti­ons­an­ge­passt) wird über eine zweite Säule ergänzt, wie z. B. beruf­li­che Zusatz­ver­sor­gungs­kas­sen, Betriebs­ren­ten­kas­sen und pri­vate Ver­si­che­run­gen. Die Höhe die­ser zwei­ten Rente ent­spricht der ein­be­zahl­ten indi­vi­du­el­len Leis­tung. Ein­zah­lun­gen in diese Zusatz­ver­sor­gung sind steu­er­lich begüns­tigt zu behan­deln (wie jetzt auch).

Im Wesent­li­chen ent­spricht die­ses Modell dem Ren­ten­sys­tem in der Schweiz. Was, so darf man die Poli­ti­ker in Deutsch­land fra­gen, ist daran schlecht (oder unfair, wie im deut­schen Sys­tem), dass man die­ses nicht kurz­fris­tig ein­füh­ren kann? Wenn man ehr­lich ist, stellt man fest, dass es ein­zig und alleine am Wil­len und am Mut die­ser Poli­ti­ker­kaste fehlt und daran, dass kei­ner vor­han­dene Pfründe (wie etwa die der Beam­ten, der Poli­ti­ker­pen­sio­nen oder stän­di­schen Ver­sor­gungs­kas­sen) anrüh­ren will. Die „Rente mit 67“ und andere Teil­lö­sun­gen wer­den jedoch nie und nim­mer das gigan­ti­sche Pro­blem des demo­gra­phi­schen Fak­tors oder die wach­sen­den Leis­tun­gen der Beam­ten­pen­sio­nen (für die es so gut wie null Rück­la­gen gibt), lösen kön­nen! Lei­der ist der­ar­ti­ges aus den Krei­sen der sys­tem­kon­for­men Wis­sen­schaft­ler aus den gän­gi­gen Insti­tu­ten (siehe unten) wenig oder über­haupt nichts zu hören. Dabei wäre diese Lösung höchst einfach!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert