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2 Jahre Bundesminister, 4.500 € Ruhegehalt

2 Jahre Bundesminister, 4.500 € Ruhegehalt

Wer 45 Jahre bei durch­schnitt­li­chem Arbeits­ent­geld geleis­tet hat, erhält brutto (!) rund 1.487 € Rente im Monat. Davon gehen Bei­träge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ab, ver­steu­ert muss auch noch werden.

Ein Bun­des­mi­nis­ter, so kann man heute in der SZ lesen, hat bereits nach 4 Jah­ren im Amt einen Anspruch auf 4.500 € zum Regel­s­al­ter (der­zeit 66+), kann aber mit gerin­gem Abschlag bereits mit 60 in den Ruhe­stand gehen. In bestimm­ten Fäl­len, z. B. wenn die Regie­rung vor­her kippt, hat er den Anspruch bereits nach 2 Jahren. 

Aber es geht noch bes­ser: Ein Vor­stand der Deut­schen Bahn, immer­hin ein Bun­des­un­ter­neh­men (!), darf sich im Schnitt um eine Pen­sion von 20.000 € im Monat (nicht im Jahr!) freuen. Siehe SZ vom 24.10.2020

Dass es noch bes­ser geht, zei­gen Vor­stände aus der freien Wirt­schaft. Da geht es bis zu 400.000 € + im Jahr. Muss ja auch sein. Denn es müs­sen ja auch deren Kin­der, Enkel und Groß­enkel, Ehe­frauen, geschie­dene Ehe­frauen, neue Ehe­frauen (oder ‑män­ner) u.s.w mit­ver­sorgt wer­den. Ach so – ein geschie­de­ner Rent­ner, der auch noch einen Ren­ten­an­spruchs­aus­gleich (deut­sches Lang­wort) bei Schei­dung machen muss, kann sich über­le­gen wel­cher Tod ange­neh­mer ist – der selbst­ge­wählte oder der wegen Verhungern. 

Schö­nen Tag noch!

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