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Zwangsrente mit 65 für die einen, Rente mit 67 für die nächsten

Zwangsrente mit 65 für die einen, Rente mit 67 für die nächsten

Ein 65 Jahre alter Mit­ar­bei­ter der Ham­bur­ger Hoch­bahn, der über das der­zeit magi­sche Alter hin­aus als Hal­te­stel­len­wär­ter wei­ter arbei­ten wollte, muss in Rente gehen, weil dies im Man­tel­ta­rif­ver­trag so ver­ein­bart ist. Dar­auf­hin hatte der Mann wegen Alters­dis­kri­mi­nie­rung auf Wei­ter­be­schäf­ti­gung geklagt. Die Arbeit  mache ihm Spaß, er liebe den Kon­takt zu Fahr­gäs­ten und Kol­le­gen. Zunächst hatte ihm das Arbeits­ge­richt Ham­burg im Juli 2010 recht gege­ben. Nun hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt HH ent­schie­den, dass kein Ver­stoß gegen das All­ge­meine Gleich­be­hand­lungs­ge­setz vor­liegt. Das Errei­chen der Regel­al­ters­grenze sei hin­rei­chen­der Grund, das Arbeits­ver­hält­nis zu been­di­gen. Revi­sion nicht zuge­las­sen (AZ 4 Sa 76/10).

Merke: Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, aber auch den, der zu früh kommt – und nicht weiß, was er ohne sei­nen Beruf mit sich anfan­gen soll.

Über Sinn und Unsinn der Rente mit 67 kann man sich seine eige­nen Gedan­ken machen…

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