Zum Inhalt springen
Vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit entfällt ab Jahrgang 1952

Vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit entfällt ab Jahrgang 1952

  • Rente

Falls es Ihnen ent­gan­gen sein sollte: Diese Mög­lich­keit, frü­her in Rente zu gehen, ist auch ent­fal­len! Und zwar ab dem Jahr­gang 1952. Bis ein­schließ­lich Jahr­gang 1951 gal­ten diese wesent­li­chen Voraussetzungen:

  • Ver­si­che­rungs­recht­lich: 8 Jahr Pflicht­bei­träge in den letz­ten 10 Jah­ren vor Rentenbeginn
  • War­te­zeit­recht­lich: 15 Jahre (180 Monate) Bei­trags- und Ersatzzeiten
  • Vor Ren­ten­be­ginn min­des­tens 1 Jahr arbeits­los oder 2 Jahre in ATZ

Damit ist für diese Ren­ten­art für alle, die in 2011 ihren sech­zigs­ten Geburts­tag fei­er­ten Schluss. Wenn kein Ver­trau­ens­schutz für bereits abge­schlos­sene ATZ-Ver­träge oder bestehende Arbeits­lo­sig­keit besteht, dann bleibt somit für einen etwas frü­he­ren Ren­ten­be­ginn jetzt nur noch die Rente mit 63 für soge­nannte „Lang­zeit-Ver­si­cherte“, mit 35 Jah­ren Ver­si­che­rungs- bzw. Wartezeiten.

Auf unsere Anfrage hier die offi­zi­elle Stel­lung­nahme der DRV:

die Alters­rente wegen Arbeits­lo­sig­keit oder nach Alters­teil­zeit­ar­beit gilt nur noch für die bis ein­schließ­lich 1951 gebo­re­nen Ver­si­cher­ten. Der Gesetz­ge­ber hat diese Ren­ten­art für die ab 1952 Gebo­re­nen ersatz­los gestrichen.
Mit freund­li­chen Grüßen
Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Rheinland“

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert