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Arbeitslos melden nach Beendigung der Altersteilzeit möglich?

Arbeitslos melden nach Beendigung der Altersteilzeit möglich?

Dies ist eine häu­fig gestellte Frage auf mei­nen Semi­na­ren. Dazu schreibt Rente & Co. im Son­der­heft 1/2012 folgendes:

Ja, das ist gene­rell mög­lich, auch wenn viele Arbeit­ge­ber oder Arbeits­agen­tu­ren das Gegen­teil sagen: Auch Arbeits­lo­sig­keit nach Alters­teil­zeit ist mög­lich. Man muss nur dann mög­li­che neue Jobs anneh­men. Und: Das Arbeits­lo­sen­geld wird auf Basis des Alters­teil­zeit-Gehalts errech­net. Man könnte wie­der arbei­ten, müsste dann aber alle För­der­be­träge zurück­zah­len. Das heißt, lukra­tiv wäre dies nur wenn dann ein außer­or­dent­lich gut bezahl­ter Job ange­nom­men würde.“

Anmer­kung von 50PlusConsulting: Der vor­letzte und damit auch der letzte Satz gilt unse­res Erach­tens nur für ATZ-Ver­träge, die vor dem 31. 12. 2009 unter­schrie­ben wur­den, da danach gene­rell keine För­der­be­träge von den Arbeits­agen­tu­ren zuge­zahlt wur­den. Auch bei alten Ver­trä­gen (vor dem 31. 12. 2009) wur­den bei rund 75% diese För­der­be­träge von den Arbeit­ge­bern nicht in Anspruch genom­men, weil die ATZ ledig­lich als Maß­nahme zur Per­so­nal­re­du­zie­rung genutzt wurde. in die­sen Fäl­len ist auch nichts zurück­zu­zah­len. Im Zwei­fel kann nur Ihre Per­so­nal­ab­tei­lung dies­be­züg­lich kon­krete Aus­kunft ertei­len. Im gege­be­nen Fall soll­ten Sie auf Schrift­form bestehen!

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