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Die Vorsorgelüge und die private Altersvorsorge

Die Vorsorgelüge und die private Altersvorsorge

Die Jour­na­lis­ten Hol­ger Balo­dis und Dag­mar Hühne berich­ten seit 25 Jah­ren als Autoren für die ARD-Maga­zine „plus­mi­nus“, „Rat­ge­ber Recht“ und „Moni­tor“. Sie haben jetzt ein Buch geschrie­ben mit dem Titel: „Die Vor­sor­ge­lüge - Wie Poli­tik und pri­vate Ren­ten­ver­si­che­rung uns in die Alters­ar­mut trei­ben“ . (Bei Amazon.de hier das Ran­king im Bereich Sozi­al­po­li­tik).

Ich habe es gele­sen. Zuge­ge­ben – manch­mal wird es etwas sper­rig, weil die Zah­len und Fak­ten sehr gehäuft und teils tro­cken kom­men. Den­noch: Falls Sie daran den­ken, ihre Alters­vor­sorge mit­tels einer pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung, eines Ries­ter-Ver­trags oder der­glei­chen abzu­si­chern, dann soll­ten Sie vor­her 18 Euro in die Hand neh­men, es bestel­len und die­ses Buch zumin­dest quer­le­sen. Wenn Sie Ihr gutes Geld danach immer noch in ein der­ar­ti­ges Pro­dukt flie­ßen las­sen wol­len, dann kön­nen Sie hin­ter­her wenigs­tens nicht sagen „Ich habe es nicht gewusst“. 

Nur ein klei­ner Aus­zug von Seite 214: „Wer nur durch­schnitt­lich alt wird, bekommt bis zu sei­nem Tod noch nicht mal das aus­ge­zahlt, was zum Ren­ten­be­ginn an Ver­mö­gen im Ver­trag war. (…) Und das gilt nicht nur für Ries­ter-Ver­träge, son­dern für alle For­men der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung.“  Auf ver­schie­de­nen Sei­ten immer wie­der belegt mit har­ten Fakten!

Übri­gens: Eine Weis­heit, die wir schon lange pro­pa­gie­ren! Ein prak­ti­sches Zah­len­bei­spiel zur pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung fin­den Sie auch ab Seite 101 ff in „Wenn das Wochen­ende 7 Tage hat“.

Ein Gedanke zu „Die Vorsorgelüge und die private Altersvorsorge“

  1. Es gibt ver­schie­dene For­men der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung. Die klas­si­sche Form ist die Ren­ten­ver­si­che­rung mit auf­ge­scho­be­ner Ren­ten­zah­lung. Hier wird Kapi­tal mit lau­fen­den Bei­trags­zah­lun­gen ange­spart und anschlie­ßend ab einem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zeit­punkt in monat­li­chen Ren­ten aus­ge­zahlt. Der Ver­si­cherte hat die Wahl, ob er die Bei­träge monat­lich, vier­tel­jähr­lich, halb­jähr­lich oder jähr­lich zah­len möchte. Zusätz­lich hat der „Pri­vat-Rent­ner“ ein so genann­tes Kapi­tal­wahl­recht. Zum Ablauf des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges kann er wäh­len, ob er lie­ber eine lebens­lange Rente bezie­hen oder ein­ma­lig einen hohen Geld­be­trag aus­ge­zahlt bekom­men möchte. Die Kapi­tal­ab­fin­dung muss bis spä­tes­tens drei Monate vor dem ver­ein­bar­ten Ren­ten­be­ginn bean­tragt werden.

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