Unter dem Titel „Mein Ex, meine Rente“ findet man in der SZ vom 30. September 2019 dazu eine ausführliche Anleitung.Bei Interesse bitte auf den Link klicken.
Zusammenfassung: Die Versorgungsansprüche die bei einer Scheidung an den Partner/die Partnerin gingen, können zurückgeholt werden.
- Im einfachen Fall, wenn der Partner die Rente noch nicht oder nur bis max. 36 Monate bezogen hat, durch Antrag beim Versorgungsträger (DRV, Beamtenversorgung, etc.) auf „Antrag wegen Todes“.
- Wenn die Rente mehr als 36 Monate bezogen wurde, durch ein sog. „Abänderungsverfahren“ beim Familiengericht.
Hinweise:
- Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.
- Automatisch passiert nichts, Sie müssen nach Kenntnisnahme des Todes der entsprechenden Person selbst aktiv werden!
- Auch Witwen aus zweiter Ehe können gerichtlich die Aufstockung ihrer Bezüge beantragen.
- Gilt auch für Betriebsrenten und Zusatzversorgung des ö.D.
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