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Versorgungsausgleich: Was tun, wenn Ex-Partner/in stirbt:

Versorgungsausgleich: Was tun, wenn Ex-Partner/in stirbt:

Unter dem Titel „Mein Ex, meine Rente“  fin­det man in der SZ vom 30. Sep­tem­ber 2019 dazu eine aus­führ­li­che Anleitung.Bei Inter­esse bitte  auf den Link klicken.

Zusam­men­fas­sung: Die Ver­sor­gungs­an­sprü­che die bei einer Schei­dung an den Partner/die Part­ne­rin gin­gen, kön­nen zurück­ge­holt werden. 

  • Im ein­fa­chen Fall, wenn der Part­ner die Rente noch nicht oder nur bis max. 36 Monate bezo­gen hat, durch Antrag beim Ver­sor­gungs­trä­ger (DRV, Beam­ten­ver­sor­gung, etc.) auf „Antrag wegen Todes“. 
  • Wenn die Rente mehr als 36 Monate bezo­gen wurde, durch ein sog. „Abän­de­rungs­ver­fah­ren“ beim Familiengericht. 

Hin­weise:

  • Jeder ein­zelne Fall muss geprüft werden.
  • Auto­ma­tisch pas­siert nichts, Sie müs­sen nach Kennt­nis­nahme des Todes der ent­spre­chen­den Per­son selbst aktiv werden!
  • Auch Wit­wen aus zwei­ter Ehe kön­nen gericht­lich die Auf­sto­ckung ihrer Bezüge beantragen. 
  • Gilt auch für Betriebs­ren­ten und Zusatz­ver­sor­gung des ö.D. 

=> Die­ses und andere wich­tige The­men wer­den auf unse­ren Semi­na­ren zur Vor­be­rei­tung auf den Ruhe­stand behan­delt. Siehe www.50plusconsulting.de

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