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Betriebsrente auch bei Spätehe

Betriebsrente auch bei Spätehe

mel­dete die FAZ am 5. August 2015, mit fol­gen­dem Sachverhalt:

Arbeit­ge­ber dür­fen die Rente für die Wit­wer oder den Wit­wer eines ver­stor­be­nen Arbeit­neh­mers nicht davon abhän­gig machen, dass die Ehe nicht lange genug bestan­den hat. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt ver­warf am Diens­tag die ver­brei­tete „Spät­ehen­klau­sel“, weil sie eine Alters­dis­kri­mi­nie­rung bedeute. Die bei­den Vor­in­stan­zen hat­ten noch anders ent­schie­den. Geklagt hatte die Witwe eines Betriebs­rent­ners, der mit 61 Jah­ren gehei­ra­tet hatte. Das Unter­neh­men zahlte Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten jedoch nur an Ehe­part­ner von Mit­ar­bei­tern, die spä­tes­tens mit 60 gehei­ra­tet haben (AZ.: 3 AZR 137/13).“

Anmer­kung: Ob damit auch die ver­brei­tete Klau­sel unter Druck kommt, die bei vie­len Ren­ten­zu­sa­gen besagt, dass nur an Witwen/Witwer bezahlt wird, die die letz­ten 5 Jahre /60 Monate) vor Aus­schei­den des Mit­ar­bei­ters mit diesem/dieser ver­hei­ra­tet waren, ist damit nicht gesagt!

 

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