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Altersbezüge von Bundestagsabgeordneten

Altersbezüge von Bundestagsabgeordneten

Unter der Über­schrift „Bemer­kens­wert dane­ben“ (lei­der kein Link), kann man in der FAZ vom 7. April 2013 über die geplante Diä­ten­er­hö­hung der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten lesen. Sehr bemer­kens­wert ist die dort geschil­derte „Alters­ent­schä­di­gung im Ruhe­stand“ unse­rer Volks­ver­tre­ter. So erhält ein/e Abgeordnete/r  pro Jahr im Bun­des­tag einen Ren­ten­an­spruch von 207 Euro (zum Ver­gleich: Der Durch­schnitts­ver­die­ner sam­melt pro Jahr einen Ren­ten­an­spruch von ca. 27 Euro, braucht damit 8 Jahre zum sel­ben Betrag). Nach drei nor­ma­len Legis­la­tur­pe­ri­oden, also nach 12 Jah­ren, sum­miert sich das auf eine Pen­sion von knapp 2.500 Euro. Das ist deut­lich mehr als die Höchst­summe, die der­zeit ein Nor­mal­bür­ger an Ren­ten­an­spruch erar­bei­ten kann – wohl­weis­lich in einem gan­zen Arbeits­le­ben von mehr als 45 Jah­ren! Der/die Abge­ord­nete hat natür­lich dafür kei­nen ein­zi­gen Cent in irgend­eine Ren­ten­kasse ein­be­zahlt. Genau wie Beamte. Passt doch!

Nach 27 Jah­ren ist für Herrn oder Frau MdB die Höchst­summe von rund 5.600 Euro erreicht. Mit 55 kön­nen Abge­ord­nete dann abschlags­frei in die mehr als wohl­ver­diente Rente gehen. Details siehe auch bei Wiki­pe­dia. Betrach­ten Sie auch bitte noch­mal die durch­schnitt­li­chen Ren­ten­zah­lun­gen in unse­rem Bei­trag Ren­ten­er­hö­hung 2013 wei­ter unten. Wenn Sie wol­len, dür­fen Sie sich dann ärgern. Aber nur wenn Sie wol­len! Bitte trotz­dem nicht ver­ges­sen, im Herbst bei den sel­ben Par­teien Kreuz­chen machen wie immer; denn bis­her gibt es zu die­sem Punkt keine Oppo­si­tion – wie zu ande­ren Punk­ten natür­lich auch nicht.

Übri­gens: Nach den Bun­des­tags­wah­len sol­len Bezüge und damit auch Pen­sio­nen der Abge­ord­ne­ten neu ver­han­delt wer­den. Mit Sicher­heit nach oben. Und alle wer­den sich wie­der einig sein. Bei­der nächs­ten Wahl 2017 ist der Rauch dann auch bestimmt wie­der ver­zo­gen und vergessen.

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