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Betriebsrenten: Alte Männer und jüngere Frauen

Betriebsrenten: Alte Männer und jüngere Frauen

  • Rente

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem Urteil ent­schie­den, dass Arbeit­ge­ber berech­tigt sind, die Wit­wen­rente zu kür­zen, wenn die Frau deut­lich jün­ger ist als der Hin­ter­blie­bene. In dem umstrit­te­nen Fall war die Klä­ge­rin 15 Jahre jün­ger als der Ver­stor­bene Ehe­mann; die Ver­ein­ba­rung in die­sem Fall besagte, dass „die Wit­wen­rente für jedes über zehn Jahre hin­aus­ge­hende Jahr des Alters­un­ter­schieds“ eines Ehe­paars um fünf Pro­zent gekürzt werde. Ach­tung: Man­che Arbeit­ge­ber sind noch rigo­ro­ser. Sie ver­ein­ba­ren, dass ab einem bestimm­ten Alters­un­ter­schied über­haupt keine Wit­wen­rente mehr bezahlt wird. (Quelle: SZ vom 12. 12. 2018 / S. 4 + 6)

Fazit:  „Darum prüfe wer sich ewig bin­det…“ – vor der Hoch­zeit mit älte­rem Mann genau in die Ver­ein­ba­rung zur Betriebs­rente schauen – und dann erst hei­ra­ten! Oder auch nicht. 

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