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ESM: Parlament entmachtet und für Haftung keine Obergrenze

ESM: Parlament entmachtet und für Haftung keine Obergrenze

Falls Sie zu den­je­ni­gen gehö­ren, die bezüg­lich des Euro­päi­schen Sta­bi­li­täts­me­cha­nis­mus (ESM) nicht genau wis­sen, wel­che Mei­nung Sie haben sol­len, ist die­ser Arti­kel in der FAZ vom Sonn­tag, 29. Juli 2012 von Prof. Dr. Ste­fan Hom­burg sehr zu emp­feh­len. Die­ser lehrt Öffent­li­che Finan­zen an der Leib­nitz Uni­ver­si­tät Han­no­ver und berät die Klä­ger zu den Ver­fas­sungs­be­schwer­den dies­be­züg­lich  in Karlsruhe:

Ret­ten ohne EndeDer Spreng­stoff des Ret­tungs­schirms ESM steht im Klein­ge­druck­ten: Für die Haf­tung gibt es keine Ober­grenze. Und das Par­la­ment wird entmachtet.“

Trotz die­ser kla­ren Fak­ten steigt der Druck auf Deutsch­land, wie man heute im Han­dels­blatt lesen kann („Der Druck auf Deutsch­land steigt“), zusam­men mit wei­te­ren wich­ti­gen Tat­sa­chen, die jeden ein­zel­nen Bür­ger in unse­rem Land betreffen.

Weg­schauen sollte man sich nicht mehr leis­ten, denn es geht auch um Ihr Geld – und die Erb­last an Ihre Kin­der und Enkel! Ansons­ten: „Wir haben es nicht gewusst“ - kommt diese Aus­rede irgend­wie bekannt vor…

 

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