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Zentrales Testamentsregister für Deutschland gestartet

Zentrales Testamentsregister für Deutschland gestartet

Zum 1. Januar 2012 ist das Zen­trale Tes­ta­ments­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer gestar­tet. Angeb­lich drü­cken sich 75% unse­rer Bevöl­ke­rung vor einem ordent­li­chen Ver­mächt­nis, quasi nach dem Motto „nach mir die Sint­flut“. Kann ja sein. Nur – wer tat­säch­lich ein nen­nens­wer­tes Ver­mö­gen hin­ter­lässt und die Erb­folge nicht dem Zufall über­las­sen möchte, sollte bei Leb­zei­ten etwas dafür tun!

Man sollte auch wis­sen, dass ein ordent­li­ches, pro­fes­sio­nel­les Tes­ta­ment bei einem Notar im Regel­fall bil­li­ger ist, als die Aus­stel­lung eines Erb­scheins vom Nach­lass­ge­richt, denn ein nota­ri­el­les Tes­ta­ment erfor­dert kei­nen zusätz­li­chen Erb­schein. Ent­ge­gen ver­brei­te­ter Mei­nung ist die­ser näm­lich kei­nes­wegs kos­ten­los. Bei einer Erb­schaft von ins­ge­samt 200.000 € fal­len bereits 357 € an Gebüh­ren an. Bei nur 1.000 € aller­dings ledig­lich 10 €. Ein Notar ver­langt bei einem zu beur­kun­den­den Ver­mö­gens­wert von 50.000 € gerade ein mal 132 € für Bera­tung, Tes­ta­ment­ent­wurf, Beur­kun­dung und Hin­ter­le­gung im Zentralregister.

Es kann sich also mehr als rech­nen. Zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen auch bei Ver­wal­tung Online und erbrecht-heute.de.

Hin­weis: Es ist sicher­lich sinn­voll, wenn Sie Ihre künf­ti­gen Erben infor­mie­ren, dass ein Tes­ta­ment vor­han­den ist.

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