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Amtliche Inflation und gefühlte Inflation

Amtliche Inflation und gefühlte Inflation

Das Bun­des­amt für Sta­tis­tik und die Euro­päi­sche Zen­tral­bank geben der­zeit eine amt­li­che Infla­ti­ons­rate von knapp über 2 % an. An die­ser ori­en­tiert sich die Zins­po­li­tik der EZB, die Lohn­for­de­run­gen der Gewerk­schaf­ten und nicht zuletzt die Stei­ge­rung der Ren­ten in Deutschland.

Es gibt jedoch eine zweite Infla­ti­ons­rate, die deut­lich mehr aus­sagt, näm­lich die „gefühlte Infla­ti­ons­rate“, den IWI nach Pro­fes­sor Hans-Wolf­gang Brach­in­ger, Sta­tis­tik Pro­fes­sor an der Uni­ver­si­tät Fri­bourg (s. mana­ger-maga­zin vom 23. 3. 2011 und Ham­bur­ger Abend­blatt vom 10. 4. 2011). Diese Zahl ist ehr­li­cher und auch aus­sa­ge­fä­hi­ger als die offi­zi­elle, aber amt­lich mani­pu­lierte Zahl.  Machen Sie sich Ihr eige­nes Bild durch Klick auf die bei­den Links.

Fazit: Die gefühlte Infla­ti­ons­rate ist in etwa dop­pelt so hoch als die­je­nige, die uns die amt­li­chen Sta­tis­ti­ker ver­kau­fen wol­len. Die Alters­ein­künfte, nament­lich was die gesetz­li­chen Ren­ten und die staat­li­chen Pen­sio­nen betrifft, wer­den in kei­ner Weise diese, den Ver­brau­cher direkt tref­fende Infla­ti­ons­rate aus­glei­chen kön­nen! Es blei­ben auf Dauer nur ent­we­der der engere Gür­tel oder – falls vor­han­den – die Auf­lö­sung der Reser­ven. Und diese Reser­ven müs­sen in jedem Fall aktiv gema­na­ged wer­den. Wel­che wir davon als eini­ger­ma­ßen bestän­dig betrach­ten, konn­ten sie in den Bei­trä­gen wei­ter unten lesen.



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