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Bargeld ab 99.999 € auf mehrere Töpfe verteilen!

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Seit dem 1. Januar 2015 ist das „Sanie­rung- und Abwick­lungs­ge­setz“ in Kraft. Es ermäch­tigt die Bun­des­an­stalt für Finanz­markt­sta­bi­li­tät (Bafin) bei Ban­ken sämt­li­che Ein­la­gen von mehr als 100.000 € ohne Ankün­di­gung auf einen Schlag zu kon­fis­zie­ren, wenn ein Insti­tut auch nur den Anschein erweckt, in Schief­la­che gera­ten zu sein!

Was heisst das für den Spa­rer, der viel­leicht für´s Alter ein gewis­ses Ver­mö­gen ange­sam­melt hat, oder für den­je­ni­gen, der gerade eine Immo­bi­lie ver­kauft hat, oder auch eine Erb­schaft ange­tre­ten ist?

Schnells­tens in Tran­chen unter 100.000 ver­tei­len und dies bei ver­schie­de­nen Ban­ken depo­nie­ren. Im Zwei­fel erin­nern Sie sich an den Fall Zypern – und dass die Bun­des­re­pu­blik enorme Ver­pflich­tun­gen im euro­päi­schen Ban­ken­ver­band ein­ge­gan­gen ist! Auch Euro­paf­ans soll­ten dabei an Michael Gor­bat­schow den­ken: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. Oder auch: „Unver­hofft kommt oft!“.

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