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Erhöhung von Betriebspensionen bzw. Betriebsrenten um Inflationsausgleich

Erhöhung von Betriebspensionen bzw. Betriebsrenten um Inflationsausgleich

  • Rente

Alle drei Jahre muss eine Betriebs­pen­sion, bzw. ‑rente erhöht wer­den. Aller­dings ist dies kei­nes­wegs stets prak­ti­zierte Regel. Falls dies bei Ihnen nicht zutrifft – und Sie Bezie­her einer der­ar­ti­gen Ver­sor­gungs­leis­tung sind, soll­ten Sie die­sen Arti­kel im HANDELSBLATT vom 8. 4. 2012 genau lesen. Viele Fir­men drü­cken sich um den Infla­ti­ons­aus­gleich – und auto­ma­tisch wird nicht immer erhöht!

Übri­gens: Diese Rege­lung ist deut­lich bes­ser als bei der gesetz­li­chen Rente. Bei der gibt es den Infla­ti­ons­aus­gleich schon lange nicht mehr, bzw. hat ihn in die­ser kla­ren Form nie gegeben.

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